Kleinwindtechnik im Aufwind
Die Braun Windturbinen GmbH in Nauroth ist der Pionier in Sachen Kleinwindanlagen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Peter Enders besuchte die Firma und fordert nun vom Land klare Vorgaben für die Genehmigung zur Errichtung der Kleinwindanlagen.
Nauroth. Rund 150 Kleinwindkraftanlagen liefert die Naurother Braun Windturbinen GmbH jährlich aus. Seit 22 Jahren agiert das Unternehmen am Markt und hat mit seiner Antaris-Serie mit einem Leistungsbereich von 1,5 bis 10 Kilowatt und einer Höhe von 15 bis 24 Metern eine Marke geschaffen, die heute weltweit - Ausnahmen sind China und die USA - zum Einsatz kommt. Von der Leistungsfähigkeit des Unternehmens machte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Peter Enders aus Eichen ein Bild vor Ort. Kleinwindanlagen (KWA), so schilderte es Firmengründer Rüdiger Braun, werden in Deutschland „in der Regel als geräuscharme Nebenanlage zur einer bestehenden Hauptanlage für die eigene Energieversorgung eingesetzt.“ Der Fokus der Kleinwindtechnik liege auf dem Eigenverbrauch der produzierten Energie, nicht auf einer Vergütung der eingespeisten Menge und sei genehmigungsrechtlich auch vor diesem Hintergrund zu beurteilen. Beispielsweise nutzten vor allem Landwirte und Unternehmen die Anlagen, um Nebengebäude zu versorgen, aber auch für Privathäuser werden die Anlagen im Zuge der Energiewende bedeutender, etwa in Kombination mit einer Fotovoltaikanlage.
Die Anlagen der Firma Braun werden auch im Westerwald montiert. Mittelständische Betriebe produzieren die relevanten Teile, unter anderem Generatorengehäuse, die Welle des Rotors und den Schaltkasten. Installation und After Sales Services gehören ebenso zum Angebot wie die Unterstützung in Genehmigungsfragen. Zudem führt das Unternehmen auch Workshops durch, in dem die Grundlagen für die erfolgreiche Nutzung der Kleinwindanlagen vermittelt werden. Die meisten Anataris-Anlagen aus dem Hause Braun gehen bisher vor allem nach Bayern, da dort das Genehmigungsverfahren im Vergleich zügiger vonstatten geht. Während in manchen Bundesländern Anlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern grundsätzlich genehmigungsfrei sind, wird in anderen Bundesländern eine Genehmigung zur Errichtung vorausgesetzt.
Und genau das ist ein Problem, auf das Braun auch Peter Enders aufmerksam gemacht hat. Rheinland-Pfalz tut sich nämlich schwer, hier gibt es keine Kleinwindkraftanlagenverordnung - mit Folgen für die Genehmigungspraxis. „Da herrscht in Teilen von Rheinland-Pfalz leider Unkenntnis und Unsicherheit bei den Genehmigungsbehörden, weil offensichtlich klare Vorgaben fehlen“, so Brauns Erfahrung der letzten Jahre. So gebe es Kommunen, die den Bau einer Kleinwindanlage nahezu durchwinken, andere stellten sich bisweilen quer.
Peter Enders hat im Rahmen einer kleinen Anfrage im Landtag versucht, Klarheit in der Frage der Genehmigungspraxis zu erhalten. In der Antwort bezieht sich das Finanzministerium auf seine Rundschreiben zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen zurück, das derzeit überarbeitet werde. Eine Kleinwindkraftanlagenverordnung existiere für Rheinland-Pfalz nicht. Daher verweist das Ministerium auf das Baugenehmigungsverfahren. Auch hierzu habe es den nachgeordneten Behörden Informationen an die Hand gegeben, die mit Blick auf Erleichterungen derzeit fortgeschrieben würden. Kleinwindanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern will man zudem in die Kategorie der genehmigungsfreien Bauvorhaben einordnen. Für den Landtagsabgeordneten besteht hier dringender Handlungsbedarf, „um für all diejenigen Rechtssicherheit zu verschaffen, die die Investition in eine Kleinwindanlage beabsichtigen und damit die dezentrale Energieversorgung vorantreiben.“
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