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Herdorfs Klage wurde abgewiesen
Die Kreisverwaltung Altenkirchen muss nicht bauaufsichtlich gegen drei gewerbliche Nutzungen auf gewidmeten Bahnflächen in Herdorf einschreiten. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entzschieden und eine entsprechende Klage der Stadt Herdorf abgewiesen.
Herdorf/Koblenz. Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wurde die Klage der Stadt Herdorf auf bauaufsichtliches Einschreiten durch die Kreisverwaltung Altenkirchen gegen drei gewerbliche Nutzungen auf gewidmeten Bahnflächen in Herdorf abgewiesen. Das gesamte Gelände des Bahnhofs möchte die Stadt Herdorf als Park&Ride-Anlage umbauen.
Die Kreisverwaltung hatte es aufgrund von Vertrauensgesichtspunkten abgelehnt, gegen die gewerblichen Nutzungen vorzugehen. Die gewerbliche Nutzung wurde seit der Jahrhundertwende durch die Bahn und die Kreisverwaltung geduldet und durch eine erteilte Baugenehmigung bestärkt, so dass die Berechtigten diese Nutzung nicht ohne weiteres aufzugeben hatten.
Das Gericht bestätigte nunmehr diese Entscheidung. Das Gericht führt insbesondere aus, dass auch die Stadt Herdorf die gewerbliche Nutzung auf dem Bahngelände lange Zeit hingenommen habe. Durch dieses Verhalten habe sie selbst über einen langjährigen Zeitraum ihre aus der Planungshoheit erwachsenden Mitwirkungsbefugnisse zur Disposition gestellt. Die Kreisverwaltung habe ihr Ermessen richtig ausgeübt, da insbesondere die begehrte Nutzungsuntersagung der Stadt Herdorf nicht den Zugriff auf die inzwischen im Privateigentum stehenden Grundstücke ermögliche und der beschlossene Bebauungsplan "Bahnbrache" ohne Entwidmung des Bahngeländes keine Rechtskraft erlangen könne. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.03.2008 – 1 K 1276/07.KO)