Förderung der Schuldnerberatung
Der Landkreis Altenkirchen fördert die Schuldnerberatungsstellen im Jahr 2013 mit insgesamt 65.000 Euro. Die beiden Schuldnerberatungsstellen sind in Trägerschaft des Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes.
Altenkirchen. Der Landkreis Altenkirchen gibt zur Förderung seiner beiden Schuldnerberatungsstellen in diesem Jahr insgesamt 65.000 Euro aus. Davon entfallen 55.000 Euro auf die Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und 10.000 Euro auf die allgemeine Schuldnerberatung.
Die Schuldnerberatung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbringt der Landkreis als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Das Jobcenter Kreis Altenkirchen weist hierzu den Beratungsstellen Kunden, welche mit Eingliederungsvereinbarung verpflichtet sind, zur Schuldnerberatung zu.
Die allgemeine Schuldnerberatung steht überschuldeten Personen bei Bedarf zur Verfügung und gibt Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer finanziellen und psychosozialen Probleme.
Die Beratungsstellen befinden sich zum einen in der Trägerschaft des Caritasverbandes Rhein-Sieg-Wied e.V. und zum anderen in der des Diakonischen Werkes des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen.
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