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Verbrannter: Kein Fremdverschulden
Am 17. März war in einem ausgebrannten Wohnwagen auf dem Campingplatz bei Rettersen eine verbrannte männliche Leiche aufgefunden worden. Die Polizei geht jetzt davon aus, dass es sich nicht um Fremdverschulden gehandelt hat.
Rettersen. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand, insbesondere nach Zeugenvernehmungen und dem Ergebnis der Obduktion durch die Dortmunder Rechtsmedizin geht die Kriminalpolizei davon aus, dass es sich bei dem verbrannten Toten um den 83-jährigen Wohnwagenbesitzer handelt. Der Mann hatte sich zum Zeitpunkt des Brandausbruches in dem Wohnwagen auf dem Campingplatz bei Rettersen aufgehalten.
Die kriminaltechnischen Untersuchungen am ausgebrannten Wohnwagen schließen einen technischen Defekt als Brandursache aus, teilte die Betzdorfer Kriminalpolizei am Dienstag mit. Nach Abgleich und Bewertung sämtlicher erhobener Fakten geht die Kripo davon aus, dass die Entstehung des Brandes auf den unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer, Kerzen oder auf eine brennende Zigarette zurückzuführen ist. Hinweise für ein Fremdverschulden haben sich nicht ergeben, so die Kripo.