Auf der Kirmes wartete die Abonnementfalle
Auf der diesjährigen Eitorfer Kirmes trieben junge Herren ihr Unwesen, die mit einem tollen Gewinnspiel zahlreiche Kirmesbesucherinnen und -besucher anlockten. Doch hinter den angeblichen Preisen versteckten sich letztlich Abonnementfallen, die mit hohen Kosten verbunden sind.
Eitorf/Kreisgebiet. Zahlreiche Menschen aus dem Kreis Altenkirchen finden jedes Jahr den Weg auf die Eitorfer Kirmes im Rhein-Sieg-Kreis. Auch in diesem Jahr tummelten sich dort vom 21. bis 24. September wieder die Massen. Doch neben bunten Ständen, Fahrgeschäften und reichlich Kulinarischem wartete dort auch eine als Gewinnspiel getarnte Abonnementfalle auf die Besucherinnen und Besucher.
Tolle Preise, einen Mini Cooper und eine Vielzahl Luxuswochenenden, konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei diesem Glücksspiel gewinnen. Das teilten freundliche, junge Männer mit, die die Passanten auf das Gewinnspiel hinwiesen und dazu animierten, doch eine Karte auszufüllen.
Als einige Tage später bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Telefon klingelte, war die Freude zunächst groß, denn es wurde mitgeteilt, dass man unter den glücklichen Gewinnern eines Luxuswochenendes sei. Kosten würden durch die Einlösung des Gutscheins nicht entstehen, einzige Voraussetzung sei der Bezug der Zeitschrift „Hörzu“ über einen Zeitraum von 24 Monaten.
Diejenigen, die sich zu dieser Übereinkunft, bei der man schon nicht mehr von einem Gewinnspiel sprechen kann, bereit erklärten, erhielten wenige Tage später auf postalischem Weg den Vertrag sowie den angeblichen Hotelgutschein, der in seinen Bedingungen auf eine Reihe von Kosten verwies, die dem Gewinner nicht mitgeteilt worden waren, jedoch bei Einlösung von diesem zu leisten seien.
Sowohl der Axel Springer Verlag als auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger distanzierten sich von derartigen Vorgehensweisen unseriöser Firmen. Täglich, so teilte eine Mitarbeiterin des BMD mit, gehen dort mehrere Beschwerden wegen solcher Abonnementfallen ein. In dem Moment jedoch, in dem man gegen diese rechtlich vorgehen wolle, existiere die Firma meist schon gar nicht mehr.
Vonseiten des Veranstalters der Kirmes Eitorf wurde darauf verwiesen, dass man mit einem Platzverweis gegen die Herren, die die Gewinnspielkarten verteilt hatten, vorgegangen sei. Als man davon in Kenntnis gesetzt worden sei, dass diese kurz darauf an einer anderen Stelle tätig geworden waren, habe man den Vorgang wiederholt – nach Kenntnis des Veranstalters erfolgreich.
Außerdem, so der Kommentar aus den Reihen der verantwortlichen Verwaltung, sei es unverständlich, dass Menschen, die im Stande seien, normal zu denken, sich auf solche Sachen einlassen. Immerhin werde in der Presse und im Fernsehen doch immer wieder davor gewarnt.
Ein schwacher Trost für diejenigen, die nun doch zum Opfer der Eitorfer Abonnementfalle geworden sind. Die Betroffenen sollten in jedem Fall umgehend von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder – falls die Frist hierzu bereits abgelaufen ist – sich mit dem BMD oder einem Anwalt in Verbindung setzen, damit hier schnell gehandelt werden kann und hohe Kosten vermieden werden können. (bk)