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Nachricht vom 28.11.2013    

Kreisverwaltung setzte Trinkwasser-Richtlinie korrekt um

Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat bei der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung keine Fehler gemacht. Dies erfuhr der Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach, CDU, auf seine Anfrage. In einer Pressemitteilung teilt Wäschenbach mit, dass eine Eingabe in Berlin möglich sei, denn dort ist die EU-Richtlinie letztlich verabschiedet worden und an die Länder weitergereicht worden.

Friesenhagen/Wissen. Der Widerstand der Brunneneigentümer im Friesenhagener und Wissener Land war nicht nur der Presse zu entnehmen, sondern auch bei so mancher Veranstaltung hautnah zu spüren. Neben der Tatsache an sich, dass neue Untersuchungen der Wasserqualität durchgeführt werden müssen, stand vor allem die Vorgehensweise der Kreisverwaltung in der Kritik.

Dabei sind dem Landrat und der Kreisverwaltung keinerlei Verfehlungen anzukreiden. Es wurde alles getan, um einerseits die Verordnung umzusetzen und andererseits den betroffenen Bürgern möglichst wenig aufzubürden. Dies geht nun aus der Antwort des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach hervor: „Die KV Altenkirchen ist ihren Aufgaben in der Trinkwasserüberwachung entsprechend den rechtlichen Vorgaben vollumfänglich nachgekommen. Der Parameterumfang wurde an die örtliche Situation angepasst und transparent kommuniziert.“
Ebenso werde die Kreisverwaltung im Zuge der Verantwortung differenzieren, zwischen reinen Eigenversorgern und Betrieben mit Verkauf ländlicher Produkte. In dieser Frage hat das Gesundheitsamt eine Garantenstellung, so der Abgeordnete.

Weitergehend wird nach Auskunft der Landesregierung eine Übernahme der durch die Untersuchungen anfallenden Kosten, beispielsweise durch das Land, ausgeschlossen. Dem Staat obliegt zwar die Aufgabe unbelastetes Grundwasser zu gewährleisten, die Versorgung mit Wasser liegt jedoch bei den Städten und Gemeinden. Damit sind bei privater Eigenwasserversorgung die Betreiber selbst für die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung verantwortlich.



„Der Unmut der Bürger ist nachvollziehbar, die lokale Politik bzw. die Kreisverwaltung ist jedoch der falsche Adressat. Als umsetzende Behörde hat diese Bestimmungen und Gesetze zu befolgen und auszuführen“, so Michael Wäschenbach.

Dennoch werde er sich weiterhin für die Belange des „Bündnisses unser Trinkwasser“ einsetzen, so wie er es auf einer Versammlung versprochen habe. Er stehe mit den Sprechern des Bündnisses in Kontakt. Die umfangreiche Antwort auf die kleine Anfrage zeige, dass in Rheinland Pfalz der Kreis Altenkirche nicht – wie vermutet - im Übermaß regiert habe, landesweit gebe es über 1600 Trinkwasserversorgungsanlagen.
Unbefriedigend sei nach wie vor die Kostenbelastung durch die Untersuchung, die die Verbraucher selbst zahlen müssten. Ein Anschluss an das öffentliche Wassernetz sei für den Einzelnen oftmals günstiger, müsse er doch neben den Untersuchungen für Investition, Betrieb und Unterhaltung der Anlagen selbst aufkommen.

Wäschenbach will gemeinsam mit Ortsbürgermeister Bruno Schuh aus Friesenhagen das Bündnis unterstützen und will auf eine Änderungsmöglichkeit der Trinkwasserverordnung hinarbeiten, diese wurde aber in Brüssel und Berlin auf den Weg gebracht.
Insofern werde er als Mitglied des Petitionsausschusses den Bündnisvertretern vorschlagen, statt der von ihm unterstützen Petition beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, noch eine Legislativ-Eingabe in Berlin zu stellen.



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