Werbung

Region |


Nachricht vom 28.04.2008    

Vorsicht beim Maifeuer

Bald werden wieder die Maifeuer lodern. Doch bei dieser Brauchtumspflege müssen einige Dinge beachtet unbedingt werden. Darauf hat jetzt die Kreisverwaltung in Altenkirchen hingewiesen.

Altenkirchen. Aus gegebenem Anlass weisen die Kreisverwaltung und der Abfallwirtschafts-Betrieb des Landkreises Altenkirchen auf die Problematik zur Durchführung von Maifeuern hin. Diese Feuer dienten früher nicht nur dem Zweck des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen, sondern auch der Brauchtumspflege. Das Feuer war im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung jedermann zugänglich. Ist das Abbrennen eines solchen Feuers ein schöner Moment, so kann es für Anwohner, aber auch für die Umwelt, zu einer Belästigung beziehungsweise sogar zu einer Gefahr werden. Zur Durchführung von Brauchtumsfeuern wird auf den § 27 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verwiesen. Hier wird auf das Entsorgen bestimmter pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Entsorgungsanlagen durch Verbrennen hingewiesen. Solche Feuer sind zum Beispiel in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde-Verwaltung unter Angabe der Art und Menge sowie des Verbrennungsortes schriftlich anzuzeigen. Jeder Verantwortliche sollte sich bei seiner örtlich zuständigen Feuerwehr weitere Informationen einholen. Hinter der Durchführung muss eine Ortsgemeinde, ein ortsansässiger Verein oder aber auch die Dorfjugend stehen. Um die Beeinträchtigung und Gefahren beim Abbrennen solcher Brauchtumsfeuer möglichst gering zu halten müssen folgende Regeln unbedingt beachtet werden:
1.Die Einwilligung des Grundstückseigentümers muss vorliegen.
2.Es dürfen nur trockene, naturbelassene Hölzer verbrannt werden, um die Rauchentwicklung gering zu halten.
3.Zum Schutz von Kleinlebewesen und Gelegen darf das Brennmaterial erst am Tage des Verbrennens aufgesetzt werden oder ist dementsprechend vor dem Abbrennen umzusetzen.
4.Zum Anbrennen können geringe Mengen Papier oder Pappe verwendet werden. Nicht zugelassen sind brandbeschleunigende Stoffe (z.B. Benzin, Diesel, Spiritus).
5.Laub, Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden (Rauchentwicklung!). Ebenfalls nicht verbrannt werden dürfen: Holzabfälle aus lackiertem gestrichenem oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Abbruch-, Schal-, Sperrholz, Span- bzw. Faserplatten, Möbel etc. (giftige Verbrennungsgase!).
6.Die Feuerstelle ist im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und zu brandgefährdeten Materialien anzulegen.
7. Das Feuer ist ständig bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen.
8.Nach dem Verbrennen sind übrig gebliebene Verbrennungsreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Weitere Informationen erhält man bei den zuständigen Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden beziehungsweise der Stadtverwaltung Herdorf sowie der unteren Abfallbehörde bei der Kreisverwaltung Altenkirchen.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Goldene Jahre auf vier Pfoten: Barney wartet auf seinen Gnadenbrotplatz

Manche Geschichten beginnen leise. Sie schleichen sich nicht mit Pauken und Trompeten in die Aufmerksamkeit ...

50 Jahre KVG "Lugge Loo": Ein Jubiläum voller Highlights in Gebhardshain

Der Karnevalsverein Gebhardshain "Lugge Loo" 1975 e.V. feiert sein 50-jähriges Bestehen mit einem besonderen ...

Hamed Abdel-Samad liest in der Kreisverwaltung Altenkirchen

Hamed Abdel-Samad, ein prominenter Islamkritiker und Autor, wird am Donnerstag, 15. Mai, in der Kreisverwaltung ...

Aktionstag in Koblenz: Unternehmensnachfolge durch Frauen im Handwerk

Am 23. Juni bietet die Handwerkskammer Koblenz individuelle Beratungstermine zur Betriebsübernahme für ...

Montabaur blüht auf - der Frühling kann kommen

Die Veranstaltungen in Montabaur gleichen fast in jedem Jahr dem Silvesterklassiker "Dinner for One", ...

Der Goldene Löwe strahlt mit den Werbetreibenden über dem Hachenburger Frühlingsmarkt

Das Gold des Hachenburger Löwen glänzte im Mittelpunkt des traditionell am ersten April-Wochenende stattfindenden ...

Weitere Artikel


Der MGV "Sangeslust" glänzte

Sehr gute Leistungen gab es von den teilnehmenden Chören beim Kreisleistungssingen am Sonntag in Altenkirchen. ...

Anspruchsvolles Programm erarbeitet

Für das Benefizkonzert am 1. Juni in der Betzdorfer Stadthalle mit dem Jugendorchester der Betzdorfer ...

Bruch: Geld vernünftig angelegt

Eigentlich haben Feuerwehr und DRK in Elkenroth nun genügend Platz. Aber bei der Einweihung des neuen ...

Kirche an Sonntagen geöffnet

Ab 4. Mai bis zum 28. September wird die Kirche in Almersbach wieder an jedem Sonntagnachmittag für Besucher ...

Fleiß mit einem Geschenk belohnt

Die drei fleißigsten Mitglieder des Löschzuges Flammersfeld erhielten jetzt für ihren Einsatz eine kleine ...

Dirk Schüler führt Förderverein

Einen neuen Vorstand wählte jetzt der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Flammersfeld, Löschzug ...

Werbung