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Nachricht vom 07.02.2014    

Kreis-CDU nimmt Stellung zum Stegskopf

Der beste Windkraft-Standort im Kreis Altenkirchen ist nun aus dem Rennen, und somit sind die Chancen der Umsetzung der regionalen Energiewende gleich Null. In einer Pressemitteilung geht die Kreis-CDU auf die Entscheidung aus Berlin, den Stegskopf als Nationales Naturerbe auszuweisen, ein.

Keine Windkraftanlagen auf dem Stegskopf. Symbolfoto: AK-Kurier

Kreisgebiet/Daaden. Der Kreis Altenkirchen wird in Sachen Windkraft kaum noch zur Umsetzung der regionalen Energiewende beitragen können. Das zumindest ist die Ansicht des CDU-Kreisvorsitzenden Dr. Josef Rosenbauer, den die jüngste Entscheidung des Bundesumweltministeriums und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) überrascht, wonach das Areal Stegskopf nicht für die Windkraft zur Verfügung stehen und Nationales Naturerbe werden soll.

Rosenbauer zeigt sich besonders vom Tempo der Entscheidungsfindung und ihrem Weg in die Öffentlichkeit überrascht: „Es ist sehr erstaunlich, dass selbst die zuständige Kreisverwaltung in Altenkirchen von einer solchen Entscheidung nicht unmittelbar durch die zuständigen Akteure erfährt, sondern durch eine Pressemitteilung der Natur- und Umweltschutzverbände“, kommentiert Rosenbauer.

Eine große Chance für die Windkraft-Nutzung in der Region sei nun vertan, sei doch der Stegskopf der wohl beste Windkraft-Standort in der Region schlechthin. „Alle Experten waren sich einig, dass der Stegskopf die für Windkraftnutzung am besten geeignete Fläche im Kreis Altenkirchen ist, weil dort die Windhöffigkeit einen tatsächlich relevanten Stromertrag verspricht.“ Viele kleinteiligere Flächen im Kreis mit vergleichsweise schlechteren Ertragsaussichten könnten bestenfalls zu einem geringen Teil die Energiewende voranbringen.



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Gleichwohl stellt der CDU-Kreisvorsitzende die Entscheidung aus Berlin nicht grundsätzlich in Frage: „Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten. Daher ist die Entscheidung natürlich zu akzeptieren, auch wenn es sicher andere Möglichkeiten gegeben hätte, die wirtschaftliche Nutzung durch Windkraft einerseits und die Interessen des Naturschutzes andererseits zu harmonisieren. Nun muss man das Beste daraus machen und versuchen, die in Aussicht gestellte Teilnutzung der versiegelten Flächen im früheren Lagerbereich für gewerbliche Zwecke sinnvoll umzusetzen und Wege finden, das Areal beispielsweise für nachhaltigen Tourismus zu nutzen.“ So könnten zumindest die betroffenen Kommunen von der Entscheidung profitieren.



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