Hinweise dringend gesucht - 10.000 Euro Belohnung
Der Brand in der Discothek auf der Freudenberger Wilhelmshöhe am 10. Januar geht auf Brandstiftung zurück. Die Kripo Siegen hat jetzt Bilder einer Überwachungskamera bereitgestellt und bittet um Hinweise. Es sind 10.000 Euro für den Hinweis zur Tataufklärung vom Betreiber der Disothek ausgesetzt.
Freudenberg. In den frühen Morgenstunden des 10. Januar, gegen 4:30 Uhr, kam es in einer Freudenberger Diskothek zu einem Brandgeschehen, bei dem ein geschätzter Sachschaden von rund 30 000 Euro entstand. Bereits nach den ersten Untersuchungen vor Ort gingen die Brandspezialisten des Siegener Kriminalkommissariats 1 von Brandstiftung aus. Die bislang unbekannten Täter hatten in und an dem Gebäude in der Gewerbestraße gleich an mehreren Stellen Feuer gelegt.
Im Rahmen der kriminalistischen Aufnahme des Tatortes konnten die Ermittler relevantes Spurenmaterial finden und sicherstellen, das sich aktuell noch in der kriminaltechnischen Untersuchung und Auswertung befindet.
Zwei Täter wurden bei ihrer Straftat jedoch von einer Überwachungskamera aufgenommen. Die Polizei veröffentlicht jetzt die diesbezüglichen Fotos, die die beiden Tatverdächtigen bei Tatausführung zeigen.
Auf den Fotos sind zwei Tatverdächtige zu sehen. Einer der Täter trägt eine Gesichtsmaske. Dieser Mann hat eine muskulöse, athletisch-stabile Figur und trägt ein Kapuzenshirt, das möglicherweise im äußeren Armbereich Längsstreifen aufweist.
Der zweite Täter ist auf dem Bild unmaskiert zu sehen. Er wirkt körperlich schlanker als der andere Täter, hat aber ebenfalls eine athletische Figur. Er trägt einen Rucksack auf seinem Rücken.
Sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der zu Grunde liegenden Brandstiftung - insbesondere zu den beiden abgebildeten Personen - nimmt das Kriminalkommissariat 1 unter der Rufnummer 0271-7099-0 entgegen.
Auch Zeugen, die in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Freudenberger Wilhelmshöhe beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der vorgenannten Rufnummer zu melden.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei außerdem auf die von der geschädigten Diskothek ausgesetzte Belohnung in Höhe 10.000 Euro für den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung der Straftat hin.
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