Steuererhöhung auch in Bruchertseifen
Der Ortsgemeinderat Bruchertseifen beschloss die Kreditaufnahme für den Breitbandausbau in der Gemeinde und für weitere Investitionen. Einmütig wurde die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erhöht.
Bruchertseifen. Die Ortsgemeinde Bruchertseifen muss dieses und nächstes Jahr 60.000 Euro an Krediten aufnehmen, um die geplanten Investitionen zu finanzieren. Die Grundstücksbesitzer müssen sich außerdem auf höhere Steuern einstellen. Das waren zwei Punkte im Doppelhaushalt 2014/15, den der Gemeinderat jetzt einmütig beschlossen hat.
Mit negativem Ergebnis schließen in beiden Jahren beide Haushaltsteile ab. Der Breitbandausbau und die Erschließung von Ostweg und Postweg sollen trotzdem stattfinden. Während bei den Straßen die Ausgaben zum großen Teil durch Anliegerbeiträge wieder hereinkommen, bleiben 50.000 Euro für schnelles Internet an der Gemeinde „hängen“.
Die weiterhin schlechten Aussichten bewogen die Ratsmitglieder, ihre Zustimmung zu erneuten Steuererhöhungen zu geben. An Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden dieses Jahr noch auf 395, im nächsten Jahr sogar 430 Prozent fällig. Bisher waren 380 Prozent.
Die Grundsteuer B für Wohngrundstücke klettert von 390 Prozent in 2013 auf 417 vom Hundert in diesem und schließlich 460 Prozent im nächsten Jahr. Auch die Gewerbetreibenden müssen mehr bezahlen, denn die Gewerbesteuer steigt von 390 auf 403 und schließlich auf 440 Prozent.
Ortsbürgermeister Jan Burbach stellte aber auch fest, dass rigoroser Sparkurs und Ausschöpfen der Einnahmemöglichkeiten auch Erfolge gezeigt haben: Die Finanzen konnten erheblich konsolidiert und ein Schuldenabbau im sechsstelligen Bereich verwirklicht werden. „Außerdem konnten wir den Standard für die Bürger halten, mussten beispielsweise nicht die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung verkürzen.“
Eine moderate Anpassung findet sich nach Ratsbeschluss auch in der Friedhofsgebührensatzung. Grund: Die Kosten sind gestiegen, die Zahl der Beerdigungen dagegen gesunken. Auch musste die neue Möglichkeit der Wiesengrabstätte in die Gebührensatzung aufgenommen werden. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.
Ebenso widmete das Ratsgremium den Brunnenweg nach endgültiger Herstellung dem Verkehr, das Teilstück vom Talweg bis Haus Nr. 7 als Tempo-30-Zone. (spa)
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