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Nachricht vom 04.07.2014    

Mehr Gerechtigkeit für Mütter

Die Frauen Union des Kreises Altenkirchen ist der Auffassung, das die Mütterrente für mehr Gerechtigkeit einer ganzen Generation von Frauen beiträgt. Insbesondere kleine und mittlere Einkommen würden profitieren.

Kreis Altenkirchen. „Das haben sich die Mütter erarbeitet! Mit der Verbesserung der Mütterrente wird die Lebensleistung einer ganzen Generation von Frauen gewürdigt. Jede dieser Frauen hat mit der Erziehung von Kindern einen Beitrag für die Gesellschaft geleistet“, erklärt Jessica Weller, Vorsitzende der Frauen Union (FU) Kreis Altenkirchen anlässlich des Inkrafttretens des Rentenpakets zum 1. Juli.

Ab 1. Juli bekommen Eltern mehr Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Insgesamt erhalten 9,5 Millionen Mütter und Väter dadurch mehr Geld. Kleine und mittlere Einkommen profitieren überdurchschnittlich von der Mütterrente.

Weller: „Viele Mütter haben mich angesprochen, was sie tun müssen, um die verbesserte Mütterrente zu bekommen. Die meisten müssen gar nichts tun. Mütter, die bereits eine Rente beziehen, bei der die Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhalten die Mütterrente ohne Antrag! An dieser Stelle will ich daher vor Abzockern warnen, die die Unkenntnis von Frauen ausnutzen und kostenpflichtige Antragsberatungen anbieten.“



Die Neubewertung der Kindererziehungszeiten erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung. Frauen, die noch keine Rente erhalten, aber bereits ihre Kindererziehungszeiten geltend gemacht haben, werden ebenfalls automatisch durch die Rentenversicherung berücksichtigt.
All jene, die ihre Kindererziehungszeiten noch nicht angegeben haben, sollten dies nun nachholen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, wer bislang noch keinen Anspruch auf Regelaltersrente hatte und jetzt dank der Kindererziehungszeiten auf fünf Jahre an Beitragszeiten kommt, sollte sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Wichtiger Hinweis: „Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab Juli 2014 beginnen kann, muss der Rentenantrag bis Ende Oktober 2014 gestellt werden. Wird die Rente später beantragt, kann sie erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden“, erklärt die Vorsitzende der Frauen Union Kreis Altenkirchen.



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