Reisebusse mit erheblichen Mängeln
Am Samstag (23.8.) fand auf der A3 auf dem Rastplatz „Landsberg an der Warthe" bei Sessenhausen eine ganztägige Kontrollmaßnahme des Schwerverkehrskontrolltrupps des Polizeipräsidiums Koblenz statt. Sowohl Güter- als auch Personenverkehr lagen im Fokus des Kontrollpersonals, wobei insbesondere im Bereich des gewerblichen Personenverkehrs ein ernüchterndes Ergebnis festzustellen war, denn bei allen vier kontrollierten Reisebussen musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Sessenhausen. So wurde bei einem ausländischen Bus an der Vorderachse eine gerissene Bremsschreibe festgestellt. Da eine kurzfristige Reparatur nicht möglich war, wurde durch den Unternehmer ein Ersatzbus geordert, welcher die Fahrgäste weiterbeförderte.
Ein osteuropäischer Linienbus mit Anhänger, auf dem Weg von Bukarest nach London, fiel auf weil er deutlich schneller als mit den erlaubten 80 km/h unterwegs war. Ein Blick auf die Schaublätter der beiden Fahrer zeigte jedoch lediglich einen Geschwindigkeitsaufschrieb von maximal 85 km/h.
Durch eine nähere Überprüfung konnte letztlich eine Manipulation des Geschwindigkeitsaufschriebs des Kontrollgerätes festgestellt werden. Es wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt und die Fahrer des Busses mussten jeweils eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Da durch die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des Kontrollgerätes angeordnet wurde, war auch hier die Fahrt zu Ende und es musste ein Ersatzbus geordert werden.
Bei einem vollbesetzten, ausländischen Kleinbus mit Anhänger wurden erhebliche technische Mängel auffällig. Neben defekten Beleuchtungseinrichtungen wurde festgestellt, dass die Sitzbänke des Fahrzeugs teilweise lose im Fahrzeuginnenraum standen. Eine Sicherung der Fahrgäste war somit nicht möglich. Erst nach einer umfangreichen Reparatur an der Kontrollstelle konnte die Fahrt fortgesetzt werden.
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Ein deutscher Bus wies einen erheblichen Kühlmittelverlust auf. Auch hier wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt, dann aber, nach Befüllung des Kühlkreislaufes, bis zur nächsten Werkstatt gestattet.
Aufgrund der festgestellten Verstöße wurden im Gesamten, neben den zwei Strafanzeigen mit Sicherheitsleistungen wegen der Manipulation am Kontrollgerät, weitere sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen, unter anderem wegen technischer Mängel, zwei Mängelberichte und sechs Kontrollberichte an andere Behörden, insbesondere wegen Lenkzeitverstößen, gefertigt, sowie zwei Verwarnungen wegen geringfügiger Auffälligkeiten ausgesprochen.
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