Aktueller IKH-Realsteueratlas liegt vor
Die Kommunen drehen weiter an der Steuerschraube - dies geht aus dem neuesten "IHK-Realsteueratlas" hervor, den die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen IHKs nun vorgelegt hat. Die steuerlichen Rahmenbedingungen im Land würden sich zulasten einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft entwickeln, heißt es in einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft, in der außerdem weitere Erhöhungen abgelehnt werden.
Region. Mehr als die Hälfte aller rheinland-pfälzischen Kommunen hat zum Jahresbeginn 2014 die Realsteuern anhoben. Das geht aus dem „IHK-Realsteueratlas 2014“ hervor, den die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz jetzt vorgelegt hat. Verantwortlich für diese Entwicklung ist aus Sicht der Wirtschaftsvertreter auch die Landesregierung: „Das hoch verschuldete Rheinland-Pfalz drängt seine Kommunen durch Vorgaben zum kommunalen Finanzausgleich und zum Entschuldungsfonds dazu, die Gewerbe- und Grundsteuern weiter zu erhöhen“, schildert Arne Rössel, Federführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz.
Mit Sorge beobachten die IHKs, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz stetig zulasten einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft entwickelt haben. So nehmen die Kommunen seit 23 Jahren zunehmend Kredite für ihre Aufgabenerfüllung auf, und mittlerweile steht Rheinland-Pfalz neben Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mit der höchsten Kommunalverschuldung unter den Flächenländern in Deutschland da. Obwohl der Fiskus im Land voriges Jahr Rekordeinnahmen erzielt hat, stieg auch die Verschuldung auf eine neue Höchstmarke. Rössel kommentiert die aktuelle Lage: „Die Kommunen haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Anstatt in dieser Situation nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, fällt der Politik nur ein, die Steuern und Abgaben zu erhöhen.“
Bedingt durch Vorgaben des kommunalen Finanzausgleichs hängen Landeszuweisungen und kommunale Umlagen von einem Mindesthebesatz ab, den die Kommunen von ihren Steuerpflichtigen verlangen. Wer diese Mindestmarke nicht einfordert, wird vom Land reicher gerechnet und erhält weniger Umlage. Weiteren Druck erzeugt der Kommunale Entschuldungsfonds: Denn nur diejenige Kommune darf am Entschuldungsfonds teilnehmen, die ihre Einnahmequellen voll ausgeschöpft hat. Dass Städte und Gemeinden diesem Druck nachgeben, weist der jährlich erscheinende IHK-Realsteueratlas durchgehend seit 2008 aus.
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So auch der jetzt vorgestellte IHK-Realsteueratlas 2014: Von den insgesamt 2.318 Gemeinden im Land haben 1.249 (54%) die Gewerbesteuerhebesätze und 1.387 (60%) die Hebesätze der Grundsteuer zum 1. Januar 2014 angehoben (Stand: 30. April 2014). Für die Unternehmen sind die Hebesatzerhöhungen in doppelter Hinsicht problematisch: Zum einen werden Gewinne stärker abgeschöpft und die Steuerbelastung steigt. Zum anderen führt die Gewerbesteuer bei den Betrieben seit der Unternehmenssteuerreform 2008 zu einer verstärkten Substanzbesteuerung. Der Federführer der Arbeitsgemeinschaft der IHKs erläutert: „Damit entscheidet der örtliche Hebesatz zu einem erheblichen Teil über die Standortqualität der Kommunen und die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen. Die Gewerbesteuer kann Betriebe zu Standortverlagerungen bewegen oder in ertragsschwachen Jahren sogar die Existenz von Unternehmen gefährden. So führt das Drehen an der Steuerschraube im Ergebnis zu steuerlichen Mindereinnahmen für die Kommunen - anstelle erhoffter Mehreinnahmen.“
Die Politik sei also gefordert, sich für bessere Rahmenbedingungen der Unternehmen, für Haushaltskonsolidierung und gegen Steuererhöhungen auszusprechen. Doch stattdessen plane die Landesregierung eine weitere Belastung der Unternehmer: Mit einem Tourismusbeitrag sollen die Kommunen die Betriebskosten ihrer kommunalen Einrichtungen, die unmittelbar und auch mittelbar dem Tourismus dienen, auf die Unternehmer einer Kommune umlegen können. Die IHKs lehnen eine solche Umlage strikt ab.
Der IHK-Realsteueratlas 2014 ist im Internet zu finden unter: www.ihk-arbeitsgemeinschaft-rlp.de.