Schülerbeförderung überdenken
Die CDU-Kreistagsfraktion nimmt die Schülerbeförderung unter die Lupe und ist sich sicher, dass die "Fünf-Kind-Regelung" kleinere Ortsgemeinden benachteiligen werde. Anlass ist die Einstellung des Schülerverkehrs im Ort Seifen/VG Flammersfeld.
Kreisgebiet. Angesichts der zuletzt mehrfach geäußerten Kritik an der Organisation der Schülerbeförderung für kleinere Ortsgemeinden, in denen die Zahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler bei weniger als fünf liegt, bittet die CDU-Kreistagsfraktion die Kreisverwaltung um eine Überprüfung der Richtlinien für die Schülerbeförderung.
In einem Brief an Landrat Michael Lieber hat Fraktionsvorsitzender Michael Wagener unter anderem die Entwicklung der Schülerbeförderung zwischen der Ortsgemeinde Seifen und der Grundschule Flammersfeld zum Anlass genommen, die so genannte Fünf-Kind-Regelung auf den Prüfstand stellen. „Hier wurde zu Schuljahresbeginn der Schülertransport eingestellt, weil nur noch insgesamt vier Kinder befördert werden müssen. Auch für andere Gemeinden im Kreis wurde die Beförderungsleistung in den letzten Jahren aufgrund dieser Regelung eingestellt.“
Die CDU-Kreistagsfraktion sieht in dieser Praxis eine mögliche Benachteiligung für kleinere Ortsgemeinden, weil deren Attraktivität als Wohnplatz für junge Familien sinke und die gemeinsame Organisation eines Schülertransportes auf privater Basis - trotz finanzieller Unterstützung durch den Kreis - aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern in der Regel nicht möglich sei.
Die CDU im Kreistag bittet die Kreisverwaltung daher, „die Richtlinien auf mögliche Alternativen hin zu überprüfen, ohne dabei den Grundsatz der Gleichbehandlung in Frage zu stellen.“
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