Stellungnahme zum Thema Abfallwirtschaft
Parteiübergreifend haben sich die Fraktionen im Kreistag von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten mit der Abfallwirtschaft im Landkreis Altenkirchen beschäftigt und verschiedene Einrichtungen auch gemeinsam besucht. Die Fraktionen warnen vor Fehlinvestitionen.
Kreis Altenkirchen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidungen zur Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes, Vorbereitung von Ausschreibungen, großen Investitionen für eine kreiseigene Müllumladestation und der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Rekommunalisierung (Abfallwirtschaftsbetrieb würde ganz oder teilweise die Leistungen selbst erbringen und nicht mehr durch Unternehmen ausführen lassen) erklären die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten folgendes:
1. Im Rahmen der anstehenden Ausschreibungen halten wir an der Differenzierung zur Behandlung des Biomülls mit dem Ziele einer höherwertigen Behandlung fest, wie sie auch den Regelungen in den Kreislaufwirtschaftsgesetzen des Bundes und des Landes entspricht. Die Ferntransporte müssen endgültig der Vergangenheit angehören, da sie nicht mit den Zielen des Klimaschutzkonzeptes des Kreises zu vereinbaren sind. Die Behandlung soll in regionalen Anlagen (Kompostierung, Vergärung etc.) erfolgen.
2. Bevor weitere Ausgaben oder gar Investitionen in eigene Anlagen, wie z.B. eine Müllumladestation erfolgen, ist zunächst zu überprüfen, ob Logistiksysteme mit Wechselcontainern bei kreisnaher Verwertung nicht ohnehin die günstigere Alternative darstellen oder die im Kreisgebiet vorhandenen, abfallrechtlich bereits genehmigten Anlagen in die weitere Betrachtung des AWB einbezogen werden können.
Eine aussagekräftige Vergleichsberechnung, welche Lösung (Wechselcontainer, Vergabe an Unternehmen oder Investition in eigene Anlagen) die wirtschaftlichere ist, kann so nicht erfolgen. Wechselsysteme sind insbesondere bei mittleren und kurzen Entfernungen zu Verarbeitungs- und Aufbereitungsbetrieben von Vorteil. Ohne einen Vergleich besteht die Gefahr für erhebliche Fehlinvestitionen zu Lasten der Gebührenzahler. Die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Umladestation im Landkreis Altenkirchen kann andernfalls nicht zuverlässig beurteilt werden.
3. Ausschreibungen sollten so abgefasst werden, dass die Option besteht, auch mehrere Standorte im Kreis zur Minimierung des Fahrtaufwandes zu bedienen.
4. Die dezentrale Grünabfallkompostierung im Landkreis (auf bereits genehmigten Flächen) soll in die Ausschreibung mit einbezogen werden.
5. Die Ausschreibungsdauer für die von Entsorgungsunternehmen zu erbringenden Leistungen soll sich stärker an der Nutzungsdauer von Fahrzeugen etc. orientieren. Es ist von mindestens fünf Jahren auszugehen. Ein- oder zweimalige Verlängerungsoptionen sollten enthalten sein.
6. Den Fraktionen sind die Ausschreibungsunterlagen rechtzeitig vor der Beschlussfassung in den Gremien zur internen Beratung zu überlassen.
7. Die weitere Nutzung der freigewordenen Fläche in Steinebach-Bindweide (ehem. Wertstoffhandel) liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Westerwaldbahn. Ausschließlich deren betriebliche Erfordernisse sind für eine evtl. Folgenutzung ausschlaggebend.
Die Vertreter der Parteien sind überzeugt, dass die Fortführung der langjährig erprobten Entsorgungsstrukturen mit unterdurchschnittlichen Gebühren nur dann gelingt, wenn keine risikobehafteten Investitionen oder gar Rekommunalisierungs-Abenteuer eingegangen werden.