Nichts zu verschenken
Berufsanfänger sollten sich über Vermögenswirksame Leistungen kundig machen und die ihnen zustehenden Zahlungen nicht leichtfertig verschenken. Obendrein fördert auch der Staat das vermögenswirksame Sparen mit der Arbeitnehmersparzulage.
Region. Für viele Schulabgänger hat in den letzten Wochen eine neue Zeitrechnung begonnen: die der beruflichen Ausbildung. Zum Berufsstart sind viele Fragen zu klären. Dabei sollten die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen nicht vergessen werden. Denn Unternehmen und Staat unterstützen Arbeitnehmer beim Sparen. „Wer zulageberechtigt ist und nicht vermögenswirksam spart, verschenkt viel Geld“, sagt Helmut Boller, Leiter Vertrieb und Markt der Westerwald Bank.
Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL), was im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Bis zu 40 Euro monatlich zahlen Arbeitgeber direkt auf ein separates VL-Konto ein. Obendrein fördert der Staat das vermögenswirksame Sparen mit einer Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise 35.800 Euro (für Verheiratete) im Jahr beträgt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anlageform. Investiert der Sparer seine VL in förderfähige Aktienfonds, erhält er jährlich 18 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro, also 72 Euro pro Jahr.
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Nach einer gesetzlich festgelegten Einzahlungsdauer von sechs Jahren und einer Wartezeit bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres steht das angesammelte Vermögen dem Sparer schließlich zur freien Verfügung. „Bei einer VL-Zahlung von 34 Euro monatlich und einer staatlichen Zulage von 72 Euro im Jahr wären dies insgesamt 2.880 Euro“, rechnet Boller vor. Zählt man die Erträge von Aktienfonds in Höhe von durchschnittlich 8 Prozent jährlich hinzu, so würde das Vermögen sogar auf 3.802 Euro wachsen. Statt Aktienfonds können Anleger auch risikoärmere Produkte wie Rentenfonds oder Mischfonds als VL-Anlage wählen. Jedoch sind die Renditechancen dieser Investments niedriger, und der staatliche Zuschuss entfällt.
Alternativ können VL-Sparer, die sich später den Wunsch von einem eigenen Haus oder einer Wohnung erfüllen möchten, einen Bausparvertrag abschließen. Denn Bausparen wird unter den bereits genannten Voraussetzungen ebenfalls staatlich gefördert.
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