FDP fordert Ende des Desasters um Müllumladestation
Die FDP-Kreistagsfraktion meldet sich zum Thema Müllumladestation zu Wort und übt heftige Kritik an den Verantwortlichen. Die Liberalen fordern die Kreisverwaltung auf, die abenteuerliche Suche nach einem Standort und einer Kommunalisierung der Müllabfuhr aufzugeben.
Kreisgebiet. Es sei ein Drama mit welcher Unprofessionalität die Suche eines geeigneten Standortes für eine mögliche Müllumladestation oder auch Abfallwirtschaftszentrum genannt fortgesetzt werde, schreiben die Liberalen in einer Stellungnahme.
Am 19. August 2014 fand die Besichtigungstour des Abfallwirtschaftsausschusses an den Standorten Bindweide und Wissen statt. In Wissen wurden gleich zwei Standorte besichtigt, vertane Zeit, da der Stadtrat von Wissen bereits einige Tage später beschloss, dass beide Standorte nicht infrage kommen könnten.
Bei der Besichtigung am Standort Bindweide nahmen auch Ratsmitglieder der betroffenen Ortsgemeinden teil, alle Beteiligten beteuerten, so früh wie nur eben möglich die betroffene Bürgerschaft umfassend zu informieren. Außer einer Pressemitteilung, dass nun auch die Bindweide im Gespräch sei, ist in sechs Monaten nichts geschehen.
Neben der, aus Sicht der Freien Demokraten, erforderlichen Zustimmung der betroffenen Bürgerschaft, sind umfangreiche planungsrechtliche Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen, um überhaupt ein Abfallwirtschaftszentrum errichten zu können.
Wie ein roter Faden, zieht sich die erfolglose Suche nach einem Standort hin. Zunächst Nauroth, im Bereich der ehemaligen Deponie, dort sei der ideale Standort, sämtliche vertraglichen Vereinbarung seien überprüft, man könne mit den Planungen beginnen, hieß es damals. Nachdem sich die Bürgerproteste vermehrten, gab es plötzlich Zweifel an der Überprüfung der Vertragsgrundlagen, bis hin zu Aussagen, dass eine Umladestation, aufgrund der Verträge in Nauroth doch nicht möglich sei.
In Altenkirchen kam ein Grundstück in die Diskussion, hier sollte der Kreistag bereits den Abschluss eines Kaufvertrages und den Beginn der konkreten Planung beschließen. Der Bürgermeister von Altenkirchen war offenbar erstaunt und kündigte an, dass die Bürger der nahen Gemeinden Sörth und Michelbach auch zu Protesten bereit seien, ähnlich wie in Nauroth. In dieser Phase der Diskussion wurde zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass es in Altenkirchen bereits in unmittelbarer Nachbarschaft zwei ähnliche Betriebe, ausgestattet mit ordentlichen Genehmigungen gibt, die heute im Betrieb sind und zwar ohne jegliche Bürgerproteste. Offenbar bestand die Absicht hier einen dritten, neuen, kreiseigenen Standort aufzubauen.
Der Standort Etzbach, ausgestattet mit einem klaren Votum aus dem Gemeinderat, wurde dem AWB angeboten. Hier kann man den Verantwortlichen keinen Vorwurf machen, wer konnte schon wissen, dass die Gemeinderatsmitglieder von Etzbach offenbar den Kontakt zu ihren Wählern verloren hatten und danach schnell einen Rückzieher machten.
Der Gipfel jedoch kam in der Dezembersitzung des Kreistages. Es war der Antrag der CDU-Fraktion, die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft im Kreis Altenkirchen zu überprüfen. Wer soll denn bitte, innerhalb der Kreisverwaltung diese Mammutaufgabe stemmen, eine eigene Müllabfuhr für den Kreis Altenkirchen aufbauen zu wollen?
Die FDP bleibt bei ihrer Position, die sie gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Grüne und dem Vertreter der Piraten in einem gemeinsamen Positionspapier vorgelegt haben und fordert die Kreisverwaltung auf, die Abenteuer Standortsuche und Kommunalisierung der Müllabfuhr sofort einzustellen.
Im Rahmen der bevorstehenden Ausschreibungen sollen im Wesentlichen die Fortführung der langjährig erprobten, für die Bürger sehr günstigen Entsorgungsstrukturen optimiert werden. Sollte sich im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung herausstellen, dass neben der Möglichkeit Logistiksysteme mit Wechselcontainern einzusetzen eine Müllumladestation als Option darstellt, so sollte auf die im Betrieb befindlichen Anlagen zurückgegriffen werden.
Die dezentrale Grünabfallkompostierung im Landkreis, sollte auf den bereits genehmigten Flächen mit in die Ausschreibung einbezogen werden. Die Ausschreibungsdauer für die von Entsorgungsunternehmen zu erbringenden Leistungen soll sich stärker an der Nutzungsdauer von Fahrzeugen orientieren, es ist von mindestens fünf Jahren, besser acht Jahren auszugehen. Ein- oder zweimalige Verlängerungsoptionen sollten enthalten sein.
Dadurch werde der Wettbewerb auch für kleinere Entsorgungsunternehmen wieder interessant, heißt es in der Pressemitteilung.