Kindesmisshandlung auf der Spur – Harald Hallerbach im Portrait
Der Fall der beiden mutmaßlich misshandelten und vernachlässigten Kinder im Kreis Altenkirchen - der AK-Kurier berichtete – machte auch Harald Hallerbach aus Windhagen aufmerksam. Er meldete sich bei den Kurieren und berichtete von seinem Engagement im Bereich des Kinderschutzes.
Windhagen/Kreis Altenkirchen. Wenn irgendwo in Deutschland ein Fall von Kindesmisshandlung an die Öffentlichkeit gebracht wird, ist die Empörung und das Entsetzen in der Bevölkerung meist groß. Harald Hallerbach aus Windhagen empört sich nicht nur, er handelt auch. Seit mehr als acht Jahren recherchiert er derartige Fälle und versucht, falls vorhanden, Missstände und Versagen der zuständigen Behörden aufzudecken. Eva Klein, Mitarbeiterin der Kuriere, unterhielt sich mit dem Speditionskaufmann im Vorruhestand über sein Engagement und die Intention, die dahinter steckt.
Eva Klein: Herr Hallerbach, gab es ein Schlüsselerlebnis für Sie?
Harald Hallerbach: Es war an einem ganz normalen Abend im Jahr 2007, als ich mit meiner Frau vor dem Fernseher saß. Damals war die 5-jährige Lea-Sophie zu Tode gekommen, das Kind war im Haushalt der Eltern verhungert und verdurstet, wog zum Zeitpunkt des Todes gerade einmal noch knapp 7,5 Kilogramm. Ins Bild kam der damalige Oberbürgermeister Schwerins, sowie der zuständige Sozialdezernent und Leiter des Jugendamtes, die sich sichtlich um eine betrübte Haltung bemühten. Der Ortsbürgermeister gab sein Statement ab: „Es hätte jede andere Stadt treffen können, jetzt hat es halt uns getroffen, das ist Pech.“ In diesem Moment war ich so fassungslos über diese Aussage, dass ich anfing, selbst zu recherchieren. Ich nahm mit den lokalen Medien Kontakt auf, sammelte Informationen und Aussagen, sowie Stellungnahmen des Jugendamtes. Der Fall entwickelte sich zum Politikum, ich stellte Strafanzeige gegen die zuständigen Sachbearbeiter, sowie gegen den Oberbürgermeister, am Ende musste dieser seinen Hut nehmen – Lea-Sophie hat das trotzdem nicht mehr lebendig gemacht.
Eva Klein: Wie ging es dann weiter?
Harald Hallerbach: Wenn man einmal für dieses Thema sensibilisiert ist, dann muss man leider nicht lange suchen, um an Fälle von durch Misshandlung und Vernachlässigung getöteter Kinder zu gelangen. Wie ich bei meinen Recherchen herausfand, beeilten sich die zuständigen Behörden fast immer mit einer Stellungnahme, in der sie beteuerten, „nach reiflicher Untersuchung nichts falsch gemacht zu haben“, doch allzu oft gab es in den Akten bereits eine langjährige Vorgeschichte, gespickt von Misshandlungs-Indizien, rechtsmedizinischen Gutachten und gescheiterten Hilfsmaßnahmen. Nicht nur im Fall von Lea-Sophie, bei dem das Jugendamt mehrfach alarmierende Hinweise der Großeltern erhielt, aber nicht handelte, sondern auch im Fall der neunjährigen Anna, die in ihrer Pflegefamilie in der Badewanne ertränkt wurde, gab es schwerwiegende Indizien auf eine Misshandlung des Kindes, diese wurden von der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes jedoch nicht erkannt. Fast alle Fälle, die ich untersuche, standen unter der Betreuung des Jugendamtes, da liegt doch die Frage nah, was läuft da falsch?
Eva Klein: Sie stellen Strafanzeigen gegen Sachbearbeiter der Jugendämter, gegen deren Leiter und zeigen, wenn es sein muss, auch Bürgermeister und die Staatsanwaltschaft an. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das und was erreichen Sie damit?
Harald Hallerbach: Unser Rechtssystem sieht vor, dass jeder Bürger bei einem begründeten Verdacht Strafanzeige stellen kann. Dem Voraus gehen jedoch umfangreiche Recherchen, die Aufarbeitung von Akten nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und nur wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass da schwerwiegende Fehler passiert sind, stelle ich eine Strafanzeige. Abgelehnt werden die Verfahren zwar nicht, aber meist werden sie nach einer gewissen Zeit eingestellt, da keine Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Fehlverhalten erkannt werden können. Ob und in wie weit ein Sachbearbeiter sein Wächteramt gegenüber einem Kind vernachlässigt hat, ist meist sehr schwammig, häufig sind die Dokumentationen lückenhaft und am Ende steht meist die Zahlung einer Geldbuße und die Einstellung des Verfahrens. Trotzdem mache ich weiter, da ich überzeugt davon bin, dass auch kleine Schritte ein Umdenken bewirken können.
Eva Klein: Auf was für Reaktionen stoßen Sie bei Ihren Recherchen?
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Harald Hallerbach: Von den Hinterbliebenen und denjenigen, denen diese Kinder etwas bedeutet haben, erfahre ich sehr viel Dankbarkeit, denn sie sind oft von der Bürokratie überfordert und fühlen sich machtlos. Im Fall von Anna bin ich bis zur General-Staatsanwaltschaft in Köln gegangen. Dort wurde mir dann gesagt, dass „man mit Querulanten auch anders umgehen könne“. Auf Gegenliebe stoße ich bei meiner Arbeit nicht, denn oft klage ich ja diejenigen an, die unmittelbar Teil des Justizapparates und der stattlichem Ämter sind.
Eva Klein: Was müsste sich Ihrer Erfahrung nach am “System Kinderschutz“ in Deutschland ändern, damit Fälle, wie die von Lea-Sophie und Anna nicht mehr geschehen können?
Harald Hallerbach: Viele schimpfen an dieser Stelle auf den Gesetzgeber, meiner Meinung ist dort jedoch nicht der Knackpunkt. Besonders seit dem Jahr 2005, als der Paragraph 8A des Sozialgesetzbuches in Kraft trat, der einen besonderen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung vorschreibt, sollte es den Behörden eigentlich gelingen, frühzeitig einzugreifen. Auch die Überlastung der Sachbearbeiter ist meiner Meinung nach nicht immer Quelle des Versagens, es passieren auch Fehler, wenn diese nachweislich nicht überlastet waren. Oft geschieht es auch, dass in einem akuten Fall der zuständige Mitarbeiter die Meldekette in Bewegung setzt und eine Unterbringung der Kinder an einem sicheren Ort letzten Endes an der Kostenfrage scheitert. Es gibt auch engagierte Mitarbeiter, die auf ihre Intuition vertrauen und nicht locker lassen, wenn sie eine akute Gefahr für Kinder sehen, viele jedoch urteilen einfach nach Aktenlage oder beurteilen die Situation grundlegend falsch. Wie kann es sonst sein, dass in Fällen, bei denen sowohl die medizinischen Untersuchungen zu der klaren Empfehlung kommen, das Kind auf keinen Fall in den Haushalt zurück zu bringen und selbst die Polizei so schockiert ist, dass sie eindringlich Meldung an das Jugendamt macht, nicht reagiert wird? Es müsste seitens der Justiz viel genauer hingeschaut werden, wenn Kinder, die in der Obhut von staatlichen Behörden standen, etwas geschieht. Mehr Druck, mehr Verantwortlichkeit und weniger Samt-Handschuhe.
Eva Klein: Wie steht es mit der Bevölkerung, den Nachbarn, den Kindergärten und Schulen, sollten auch sie mehr zur Rechenschaft gezogen werden?
Harald Hallerbach: Hier muss man unterscheiden zwischen den sachkundigen Meldern, also der Polizei, Lehrern, Erziehern und dem Bürger, der Indizien von Misshandlung und Vernachlässigung bemerkt. Beide Gruppen sind durch die Geschehnisse der Vergangenheit und die mediale Aufmerksamkeit sehr sensibilisiert, es gibt aktuell so viele Meldungen beim Jugendamt, wie nie zuvor. Diese müssen allerdings auch ernst genommen werden. Im einem Fall meldete eine Frau, die zu Besuch bei einer Freundin war und in deren Nachbarschaft eine Kindesmisshandlung bemerkte, dies sofort dem Jugendamt, dies fühlte sich jedoch nicht zuständig und verwies auf ein anderes Jugendamt, in diesem landete sie in der falschen Abteilung. Einen Tag später war das Kind tot – in der Badewanne ertränkt. So etwas darf nicht passieren, wenn ich bei der Polizei anrufe oder den Notruf wähle, werde ich sofort an die richtige Stelle verbunden und wenn nicht, dann wird umgehend dafür gesorgt. Warum funktioniert dies nicht bei so wichtigen Dingen, wie dem Schutz unserer Kinder? Bei Meldungen über Kindeswohlgefährdungen werden die Anrufer/innen von Jugendamtsmitarbeiter/innen immer gefragt, ob sie "eine akute Kindeswohlgefährdung" bejahen würden. Damit sind die die meisten Meldenden scheinbar überfordert, und verneinen dieses, meistens aus Unkenntnis, was die Frage überhaupt bedeutet und Angst vor Repressalien. Deshalb sollte jeder, der eine Gefahr für Leib und Leben eines Kindes zur Meldung bringt, folgenden " Zaubersatz" sagen: "Ich melde eine akute Kindeswohlgefährung und bitte um sofortiges Tätigwerden des Jugendamtes" ! Dies am besten mit einem Zeugen. Man glaubt gar nicht, wie wichtig diese Formulierung in einem späteren Prozess, z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung, sein kann.
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