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Nachricht vom 19.04.2015    

Neustart für die Kommunalreform

Die Kommunalreform in ihrer derzeitigen Form spaltet die Bürgerschaft, bemüht die Gerichte (Zwangsfusion Daaden/Herdorf) und sorgt für noch mehr Politikverdrossenheit. Die CDU-Landtagsabgeordneten im Kreis Altenkirchen begrüßen die neuerlichen Gespräche und Beschlüsse, denn wesentliche CDU-Punkte wurden aufgenommen und münden die Kommunalreform II.

Kreisgebiet. Die CDU-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Haltung zum weiteren Procedere bei der Kommunalreform bestätigt. In mehreren Gesprächen haben sich Vertreter der CDU-Landtagsfraktion unter der Führung der Vorsitzenden Julia Klöckner mit den Spitzen der rot-grünen Koalitionsfraktionen und der Landesregierung auf das weitere Vorgehen geeinigt.

Dabei hat die CDU-Landtagsfraktion ihren Fahrplan und ihre Forderungen durchgesetzt. Kernpunkt ist die Beauftragung eines umfassenden Gutachtens für eine so genannte Kommunalreform II. Darüber informieren die beiden heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach und unterstreichen, dass die CDU die Überlegungen zu einer Kommunal- und Verwaltungsreform langfristig anlegt: „Wir wollen, dass unser Land Rheinland-Pfalz zukunftsfähig wird - angesichts der sich verändernden Anforderungen an Verwaltung und Gesellschaft, angesichts der Bevölkerungsentwicklung. Manche Strukturen und Aufgabenzuteilungen haben sich überholt, können besser und bürgernäher werden. Wer eine Kommunal- und Verwaltungsreform von langer Dauer und mit hoher Akzeptanz erfolgreich durchführen will, dem muss Gründlichkeit wichtig sein – und vor allem ein strukturiertes, aufeinander abgestimmtes Vorgehen. Kreisgrenzen zu verändern macht nur dann Sinn, wenn man vorher weiß, was hinterher besser werden soll.“

Willkürliche Grenzveränderungen und Vergrößerungen alleine brächten keine Optimierung. „Wir sind daher froh, dass Rot-Grün unsere langjährigen Vorschläge für ein kluges Vorgehen in dieser Sache - nach den Erfahrungen einer missglückten ersten Reformstufe - nun aufgreift. So kann - gemeinsam getragen - eine Kommunal- und Verwaltungsreform, die diesen Namen auch verdient hat, gelingen“, so die beiden CDU-Politiker.

Fünf wesentliche Punkte sind der CDU dabei wichtig:
1. Die CDU-Landtagsfraktion hat ihre Positionierung im Hinblick auf die bisherige und misslungene Kommunalreform I der Landesregierung bekräftigt: Enders und Wäschenbach: „Wir lehnen diese nach wie vor ab, weil das Vorgehen - anders als das jetzt beschlossene - nicht strukturiert war. Eine Zusammenlegung von Verbandsgemeinden hätte nicht abgekoppelt, ohne eine Gesamtbetrachtung erfolgen dürfen. Die Beschränkung auf eine reine, zum Teil durch Zwang erfolgte Gebietsveränderung auf Ebene der Verbandsgemeinden oder verbandsfreie Gemeinden ohne Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit den anderen kommunalen Ebenen wie den Städten und Landkreisen, ohne Aufgabenkritik und ohne nachvollziehbare und klare Kriterien, war ein Fehler. Diese rot-grüne Kommunalreform ist auf halbem Wege stecken geblieben und gescheitert. Es bleibt bei unserer Forderung nach einem Moratorium für die anstehenden Zwangsfusionen.“



2. Eine Kommunal- und Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient und die bisherigen Strukturen und Aufgaben überprüft und neu strukturiert, ist nach Ansicht der CDU für die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Landes notwendig. „Die CDU-Landtagsfraktion konnte mit ihrer Forderung überzeugen, ein umfassendes Gutachten für eine Kommunalreform II zu beauftragen. Wir brauchen eine moderne Kommunal- und Verwaltungsreform, die den Veränderungen der Gesellschaft nicht zuletzt im Bereich der Arbeitswelt und der Demografie Rechnung trägt. Im Mittelpunkt der Verwaltungsreform muss der Bürger stehen. Grundprinzip sollte die Herstellung der Einräumigkeit der Verwaltung und das Prinzip der "einen Tür" sein“, erklären Enders und Wäschenbach. Das erfordere neben einer ganzheitlichen Betrachtung aller staatlichen und kommunalen Ebenen eine Aufgabenbeschreibung und eine Diskussion über Zuständigkeiten und Finanzströme zwischen den einzelnen Ebenen. Einzubeziehen seien dabei auch die staatlichen Mittelinstanzen und die Sonderbehörden. Dieses Gutachten wird zu Beginn der kommenden Wahlperiode vorliegen.

3. Dass Rot-Grün auf die Argumente der CDU eingeht, wertet diese als Verhandlungserfolg: Ihr Ziel sei es stets gewesen, die Treppe von oben nach unten zu kehren und eine Reform aus einem Guss zu planen: „Erst Aufgaben- und Funktionalkritik unter Einbeziehung der Mittelbehörden, dann Gebietsreform – und nicht umgekehrt. Diesen Fahrplan haben wir durchgesetzt und schaffen damit die Voraussetzung dafür, dass die gescheiterte Kommunalreform der Landesregierung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

4. Grundlage für die Beauftragung eines Gutachtens ist ein umfangreicher Fragenkatalog, der sich unter anderem mit Finanzfragen, Raumplanung und Raumordnung, modernen Verwaltungsstrukturen und Bürgernähe befasst. Auch hier habe die CDU-Landtagsfraktion mit ihren Vorschlägen überzeugt. Der Gutachtenauftrag müsse jetzt mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Die Einbeziehung der kommunalen Ebene war für die CDU-Landtagsfraktion von Anfang an ein zentrales Anliegen.

5. „Auch bei der Benennung von Sachverständigen für die Erstellung des Gutachtens haben wir überzeugende Vorschläge gemacht. Seitens der CDU-Landtagsfraktion wurden als Kopf der Gutachtergruppe Professor. Dr. Martin Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern benannt. Er bildet zusammen mit Professor Dr. Jan Ziekow von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer die Doppelspitze“, erläutern Enders und Wäschenbach.



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