Amprion-Trasse Dortmund-Dauersberg darf gebaut werden
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nach Gesetzeslage entschieden und die Planfeststellung für die 380-kV-Höchstspannungsleitung von Dortmund/Kruckel nach Dauersberg auf rheinland-pfälzischem Gebiet erteilt. Das teilt die Behörde mit. Die Amprion GmbH hatte alle Alternativvorschläge abgelehnt. Nun besteht Baurecht.
Kreisgebiet. Die Amprion GmbH plant den Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Dauersberg – Dortmund (Kruckel), sowie den Abzweig der 380-kV-Freileitung vom Punkt Mudersbach nach Eiserfeld. Die geplante Leitung ist insgesamt ca. 117 Kilometer, der in Rheinland-Pfalz befindliche Teilabschnitt 16 Kilometer lang.
Die für den rheinland-pfälzischen Teilabschnitt zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte das Planfeststellungsverfahren Ende 2013 eingeleitet und nach der Offenlage einen Erörterungstermin am 25. November 2014 durchgeführt. Alle Personen, die gegen die Errichtung Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben hatten, erhielten die Möglichkeit sich zu äußern. Vertreter der Ortsgemeinden Mudersbach, Alsdorf, sowie circa 70 Einwender kamen zu Wort. Schwerpunkt der Erörterung war die Prüfung von Trassenvarianten, die zu einer Entlastung der bestehenden Wohnbereiche in den Ortsgemeinden Mudersbach und Alsdorf führen könnten, die allerdings eine stärkere Inanspruchnahme bisher nicht belasteter Naturräume mit sich bringen würden.
Die SGD Nord hat nun nach Gesetzeslage entschieden, dass der Neubau der geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Dortmund (Kruckel) – Dauersberg und Abzweig Punkt Mudersbach – Eiserfeld in den rheinland-pfälzischen Trassenabschnitten gebaut werden darf.
Diese Entscheidung war so zu treffen, da laut Gesetz keine sogenannten „zwingenden Versagungsgründe“ gegen die Planung der Amprion vorliegen. Zwar hatte die SGD Nord in mehreren Gesprächen versucht, Amprion zu einer Änderung der Planung zugunsten einer der Alternativvorschläge zu bewegen, dies hätte allerdings nur auf freiwilliger Basis erfolgen können.
Eine Gesetzesgrundlage für die Durchsetzung von Alternativvorschlägen beim Trassenbau gibt es nicht. Amprion hatte sich nicht bereiterklärt, eine Alternativtrasse in Betracht zu ziehen, da eine seit über 80 Jahren bestehende Trasse genutzt und die Zahl der Masten deutlich verringert werden soll. Insofern musste die SGD Nord die beantragte Planfeststellung mit der beantragten Trasse nach dem gesetzlich vorgegebenen Prüfschema erteilen.
Mit der Erteilung des Baurechts ist der Startschuss für ein wichtiges Vorhaben der Energiewende gegeben. Die 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen Dortmund (Kruckel) – Dauersberg gehört zu den vordringlichen Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs- bzw. Übertragungsnetz, um den Windstrom aus dem Norden zu den Verbrauchern in den Süden und Südwesten transportieren zu können. Es ist Teil der Netzausbauplanung der Bundesregierung. Der vollständige Inhalt der Entscheidung ist im Internet abrufbar unter www.sgdnord.de/energie/netzausbau/laufende Verfahren.
Die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung in den betroffenen Verbandsgemeinden Kirchen und Betzdorf sowie der Stadt Herdorf wird in den nächsten Tagen erfolgen. Ort und Zeit der Auslegung werden in den jeweiligen Mitteilungsblättern der Gemeinden vorher bekannt gemacht.