AG 60plus informierte sich über das Betreuungsrecht
Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten standen im Mittelpunkt eines Vortrages von AWO-Geschäftsführer Dr. Holger Ließfeld, zu dem die AG 60plus des SPD-Ortsvereins Wissen eingeladen hatte. Patientenverfügung und Vollmacht sind übrigens nicht nur für Senioren wichtig.
AG 60plus informierte sich über das Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge
Die Vorsitzende der AG 60plus im SPD-Ortsverein Wissen, Maria Fuchs, konnte im Hotel "Alte Post" in Wissen den Geschäftsführer der AWO Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen, Dr. Holger Ließfeld als Referenten begrüßen. Sie freue sich, einen auch überregional anerkannten Experten des Betreuungsrechts willkommen zu heißen.
Neben der Ehrenvorsitzenden der AWO Betreuungsvereine und ehemaligen Landtagsabgeordneten Eda Jahns sowie dem derzeitigen MdL Thorsten Wehner nutzten zahlreiche Gäste den Abend, um Informationen zu erhalten und offene Fragen zu diskutieren.
Dr. Ließfeld schlug in seinem Vortrag einen Bogen von ersten rechtlichen Regelungen im römischen Zwölftafelgesetz über die „Munt“ im germanischen Rechtsverständnis und Regelungen im Zeitalter der Aufklärung bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Betreuungsgesetz von 1990. Der Vortrag wurde mit anschaulichen Beispielen bereichert, die die Anwesenden mitunter erheiterten. So wurde im Mittelalter die Beantwortung der Frage, ob jemand Hilfe und Schutz bedürfe davon abhängig gemacht, ob derjenige richtig oder verkehrt herum auf einem Pferd sitze. Auch die Frage nach „lichten Augenblicken“ eines Menschen wurde bereits im römischen Recht behandelt und finde auch heute Bedeutsamkeit beispielsweise bei demenziellen Erkrankungen.
Hatte im alten Vormundschaftsrecht die Entmündigung die Geschäftsunfähigkeit zur Folge, so bleibe die Geschäftsfähigkeit im heutigen Betreuungsrecht regelmäßig erhalten. Es stehe die Hilfeleistung im Vordergrund und nicht die Bevormundung eines Menschen. Der Assistenzbedarf werde in einem gerichtlichen Verfahren geprüft, sodass nur in den Lebensbereichen eine Hilfe erfolge, in denen der betroffene Mensch auch tatsächlich der Hilfe bedürfe. Wünsche und Lebenseinstellungen der betroffenen Menschen seien zu beachten mit dem Ziel eines soweit als möglich selbstbestimmten Lebens.
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Vorsorgemöglichkeiten wie die Erstellung einer Vollmacht, einer Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wurden anschaulich erläutert. Für Diskussionsstoff sorgte die Feststellung des Referenten, dass sich Eheleute grundsätzlich nicht gegenseitig vertreten dürfen. Den meisten Menschen sei dies zwar im Rahmen von Bankgeschäften geläufig, nicht jedoch beispielsweise bei der Einwilligung oder der Nichteinwilligung in eine medizinische Behandlung. Gleichzeitig lasse der Gesetzgeber mit den Vorsorgemöglichkeiten genügend Raum, um für die jeweiligen Lebenssituationen entsprechend vorzusorgen. So wurde auch der AWO Vorsorgeordner vorgestellt, der alle wichtigen Informationen und Formulierungshilfen zur Absicherung enthalte.
Mit Hinweisen auch auf die Möglichkeit von persönlichen Informations- und Beratungsgesprächen in den Geschäftsstellen der AWO Betreuungsvereine in Betzdorf und Altenkirchen endete der aufschlussreiche Vortrag. Die Vorsitzende Maria Fuchs bedankte sich bei Dr. Ließfeld und machte die Wichtigkeit des Themas und der Vorsorgemöglichkeiten nochmals deutlich.
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