Maßnahmen zum Kinderschutz
Die Kreisverwaltung Altenkirchen informiert zur Rahmenvereinbarung, die den Kinderschutz in Ferienbetreuungen oder Freizeitangeboten regelt. Die Vereine und Verbände mit Jugendabteilungen oder Jugendarbeit sind aufgerufen, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten.
Maßnahmen zum Kinderschutz bei Ferienbetreuung oder Freizeitangeboten vorangetrieben
Einladung zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung
Die Sommerferien sind gerade vorbei, schon stehen die Herbstferien vor der Tür. Auch in dieser Zeit sind wieder zahlreiche ehrenamtliche Helfer von Vereinen und Verbänden im Rahmen von Ferienbetreuungen und anderen Freizeitangeboten unermüdlich im Einsatz. Bei allem Respekt vor diesem ehrenamtlichen Engagement, erwartet der Gesetzgeber, dass auch in diesen Fällen der Kinderschutz Berücksichtigung findet.
Seit dem 1. Januar 2012 haben Träger der freien Jugendhilfe nach den Regelungen des achten Sozialgesetzbuches sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe betraut werden, die wegen einschlägiger Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Dazu gehören auch die Jugendabteilungen von Vereinen und Verbänden z.B. Sportvereine, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Pfadfinder, CVJM, usw..
Um eine Vielzahl von Einzelvereinbahrungen zu vermeiden, wurde mittlerweile auf Landesebene eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die zum 23. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Altenkirchen hat am 25. September 2014 den Beitritt des Landkreises zur Rahmenvereinbarung beschlossen, welcher am 29. September 2014 erfolgte.
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Die Vereine und Verbände sind nun eingeladen, ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung zu erklären. Dies hat für die Vereine, neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, auch den Vorteil, dass sie gegenüber den Eltern der angemeldeten Kinder dokumentieren können, wie sehr dem Verein der Kinderschutz am Herzen liegt.
Für Fragen, ob für Ihren Verein ein Beitritt in Betracht kommt, welche Vorteile der Beitritt hat, wie die Umsetzung erfolgt und weitere Infos steht das Jugendamt Altenkirchen beratend zur Verfügung unter den Telefonnummern (02681) 81-2513 oder per E-Mail unter anna.beck@kreis-ak.de sowie Telefon unter (02681) 81-2541 oder per E-Mail unter jennifer.weitershagen@kreis-ak.de.
Texte und Downloads finden sie auf der Homepage des Landkreises www.kreis-altenkirchen.de (Umsetzung §72a SGB VIII).
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