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Nachricht vom 15.09.2015    

DStGB stellt in Neuwied klare Forderungen zur Flüchtlingspolitik

Kommunen entlasten und nicht überfordern, Wohnraum schaffen und unnötige Standards abschaffen. Angesichts von über 800 000 nach Deutschland kommenden Flüchtlingen alleine in diesem Jahr fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Europäische Union, den Bund und die Länder bei seiner Tagung in Neuwied dringend zum weiteren Handeln auf.

Region. „Die Städte und Gemeinden fühlen sich bei der Unterbringung von Flüchtlingen oft allein gelassen. Wir können die Solidarität mit den Flüchtlingen und das große private Engagement vor Ort aber nur erhalten, wenn eine Überforderung der Kommunen und der Bürgerschaft verhindert wird“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Arpad Bogya, Isernhagen, in Neuwied.

„Bund und Länder müssen daher die Kommunen von ihren Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung entlasten. Die vom Koalitionsausschuss am 6. September den Ländern und Kommunen zugesagten drei Milliarden Euro sind zwar ein wichtiger Schritt. Das Geld muss aber auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen und zudem dem weiter steigenden Bedarf kontinuierlich angepasst werden“, forderte Bogya.

Der DStGB erwartet auch, dass der Beschluss des Koalitionsausschusses, die Südbalkanstaaten und Albanien als sichere Herkunftsländer anzuerkennen, schnell umgesetzt wird. Auch ist ein europäisches Verteilsystem längst überfällig und die Asylverfahren müssen endlich beschleunigt werden. Für die Kommunen ist aber aktuell die schnelle Bereitstellung geeigneter Unterkünfte besonders vorrangig. Heute nutzen viele Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung Turnhallen, die ansonsten den Vereinen und dem Schulsport zur Verfügung stehen. „Dies ist aber schon wegen der hiermit verbundenen Konfliktpotentiale ebenso wenig eine Dauerlösung wie die ins Gespräch gebrachte Beschlagnahmung von Wohnungen“, betonte Bogya.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangt daher zur Beseitigung der Wohnungsengpässe ein von Bund und Ländern schnell aufzustellendes Bauprogramm. Hinzukommen muss eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. „Die vom Bund derzeit bereitgestellten 518 Millionen Euro pro Jahr reichen bei weitem nicht aus, um den aktuellen Bedarf an Sozialwohnungen, die in Deutschland auf heute nur noch 1,4 Millionen Wohnungen zurückgegangen sind, zu decken. Die Finanzhilfen des Bundes müssen daher auf mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt werden“, erklärte DStGB-Beigeordneter Norbert Portz. Hinzukommen muss eine Mitfinanzierung dieser Bundesfinanzhilfen durch die Länder mindestens in gleicher Höhe.



Der DStGB fordert auch schnelle Erleichterungen im Bau-, Vergabe- und Energiebereich. „Schon heute ist es Bund und Ländern bei Bauten, die einer „besonderen öffentlichen Zweckbestimmung“ dienen, erlaubt, von den Vorgaben des Städtebaurechts abzuweichen. Diese Möglichkeit muss angesichts des kommenden Winters im Notfall auch den Kommunen bei Flüchtlingsunterkünften eröffnet werden, sagte Portz. Auch das Bauordnungsrecht muss bei Abstands- und Stellplatzregeln flexibler werden. Die besondere Dringlichkeit bei den Beschaffungen für Flüchtlingsunterkünfte (Container etc.) erfordert zudem, den Kommunen stärker die schnelle Freihändige Vergabe zu ermöglichen.

Auch auf die strengen Vorgaben der Energiesparverordnung muss zugunsten der Flüchtlingsunterbringung verzichtet werden können. „Eine Unterbringung von Flüchtlingen darf jedenfalls nicht an Dämmstandards scheitern“, betonte Portz.


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