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Vorbote des Gemeinschaftstarifs
Mit dem neuen Jahr wird im Landkreis Altenkirchen der Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbundes des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) eingeführt. Damit löst auch der Verbundfahrplan als Bereichsausgabe für den Landkreis Altenkirchen den bisherigen Taschenfahrplan ab.
Kreis Altenkirchen. Seit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember gilt ein neuer Kreisfahrplan. Dieser hat nunmehr ein anderes Aussehen und das mit gutem Grund, wie Landrat Lieber bei der Vorstellung berichtet. Mit Beginn des Jahres 2009 wird im Binnenraum des Landkreises Altenkirchen der Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) eingeführt. Erstmals ergibt sich dadurch die Möglichkeit, das Produkt "Öffentlicher Personennahverkehr" (ÖPNV) einheitlich zu präsentieren und zu vermarkten. Eines der wichtigsten Informationsmedien ist der Verbundfahrplan, der auch als Bereichsausgabe für den Landkreis Altenkirchen erstellt wurde. Er löst den bisherigen Taschenfahrplan ab. Die bisher veröffentlichten Linienfahrpläne sind auch im neuen Fahrplan enthalten. In gebündelter und übersichtlicher Form sind Informationen über alle Bahn- und Buslinien, die im Landkreis Altenkirchen angeboten werden, sowie allgemeine Informationen rund um den Verkehrsverbund Rhein-Mosel und den Gemeinschaftstarif erhältlich.
Landrat Lieber verdeutlichte, dass der Zugang zum ÖPNV durch den einheitlichen Tarif vereinfacht werden soll. Diesem Zweck dient auch die Wabenstruktur des Verbundtarifes, die es ermöglicht, dass der Kunde den zu zahlenden Preis selbst nachvollziehen kann. Zu einem Gemeinschaftstarif gehört natürlich auch, dass mit einem Verbundfahrschein Busse und Bahnen gleichermaßen genutzt werden können. Auch das Fahrkartensortiment wird insgesamt umfangreicher sein. Ergänzend empfiehlt Landrat Lieber, auch die Seiten des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel im Internet zu besuchen. Unter www.vrminfo.de sind Auskünfte zu Fahrplänen und Tarifen verfügbar. Ferner wird erstmals ab 1. Januar für das Kreisgebiet auch eine elektronische Fahrplan- und Tarifauskunft angeboten.
Der Verbundfahrplan wird abweichend zum bisherigen Kreisfahrplan nur eine Schutzgebühr von einem Euro kosten. Erhältlich ist der Fahrplan ab sofort bei den bisher schon bekannten Vertriebsstellen, nämlich den erbandsgemeindeverwaltungen, der Stadtverwaltung Herdorf, den Verkehrsunternehmen und in der Kreisverwaltung.