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Nachricht vom 18.11.2015    

Straßenlaternen in Pracht gekennzeichnet

277 Straßenlaternen in der Ortsgemeinde Pracht wurden mit dem Verkehrszeichen 394, dem sogenannten Laternenring gekennzeichnet. Wer hier in der Dunkelheit parkt, muss eine Beleuchtung/Parklicht am Fahrzeug einschalten.

Friedhelm Seelbach (rechts) und Udo Seidler bei der Kennzeichnung der Laternen. Foto: pr

Pracht. Die Straßenlampen in Pracht wurden mit dem Laternenring gekennzeichnet. Der Laternenring ist ein Verkehrszeichen (StVO Nr. 394) und kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind.

Das Verkehrszeichen ist 15 cm lang und wird auf einer Höhe von 1,5 bis 1,8 Meter rund um den Laternenpfahl angebracht. Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen die Kraftfahrzeugführer im Lichtkreis einer solchen Laterne ihr Fahrzeug innerorts nicht ohne Eigenbeleuchtung über Nacht abstellen.

In der vergangenen Woche wurde diese Kennzeichnung an 277 Laternen der Ortsgemeinde Pracht von Friedhelm Seelbach und Udo Seidler angebracht.


Lokales: Hamm & Umgebung
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