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Nachricht vom 22.11.2015    

Regionales Landesförderprogramm geht weiter

Gute Nachrichten für Unternehmen aus dem Landkreis Altenkirchen: das Regionale Landesförderprogramm wird fortgesetzt und eine Antragstellung für Investitionszuschüsse ist ab sofort wieder möglich. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises berät.

Kreis Altenkirchen. Gefördert werden gewerbliche Produktionsbetriebe bestimmter Wirtschaftsbereiche sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Unterstützt wird bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte. Die Förderung setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Landrat Michael Lieber betont, dass mit dem Regionalen Landesförderprogramm für die Unternehmen wichtige Investitionsanreize geschaffen werden, was zur Verbesserung der Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur des Landkreises beitrage. „Das Regionale Landesförderprogramm stellt eine große Hilfe dar, bestehende Unternehmen zu Erweiterungen oder neue Unternehmen zur Ansiedlung anzuregen und so wichtige Arbeitsplätze im Landkreis Altenkirchen zu sichern und neu zu schaffen“ so Landrat Lieber.

Auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und Sprecher der Bürgermeister im Kreis, Rainer Buttstedt, hatte sich in der Vergangenheit dafür stark gemacht, dass das Ende 2013 ausgelaufene Regionale Landesförderprogramm nun fortgesetzt wird. „Nun werden unsere KMU Betriebe wieder stärker bei wichtigen Investitionen unterstützt. Die gezielte Förderung von baulichen Kosten, Maschinen und Einrichtungen wird auch in dieser Förderperiode das Investitionsverhalten der Betriebe positiv beeinflussen und so neue Arbeitsplätze in der Region schaffen“, gibt sich VG-Bürgermeister Buttstedt überzeugt.



Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, wobei die Zuwendung je nach Unternehmensgröße 10 Prozent bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten betragen kann. Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro.

Die elektronische Antragstellung muss vor Investitionsbeginn über ein Online-Portal bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfolgen (www.isb.rlp.de).
Vor Antragstellung beraten sowohl ISB als auch die Wirtschaftsförderung des Kreises Altenkirchen zum Regionalen Landesförderprogramm.
Kontakt WFG, Tel.: 02681 / 81-3900 oder Mail: info@wfg-kreis-ak.de


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