Appell: Freien Wohnraum dringend zur Verfügung stellen
Der Landkreis Altenkirchen und der Haus- und Grundeigentümerverein im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. appellieren an Vermieter: Wohnraum für Flüchtlinge wird dringend gesucht. Noch gibt es im Kreis keine Belegung von öffentlichen Gebäuden, aber das kann sich ändern. Rechtsanwalt Michael Schneider, vom Verein Haus & Grund gibt allen Vermietern wertvolle Tipps.
Altenkirchen. Ständig steigende Flüchtlingszahlen im Landkreis Altenkirchen: Im November wurden 230 Personen im Kreisgebiet untergebracht. Für Dezember sind schon 300 Personen angekündigt. Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in unserem Landkreis kommt immer mehr an ihre Grenzen. Daher suchen die Verbandsgemeinden im Kreisgebiet gemeinsam mit dem Landkreis händeringend nach Wohnraum.
Der Vermieterverband Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. möchte durch gezielte Hinweise etwaigen Sorgen und Ängsten der Vermieter begegnen. Der Verein gibt Vermietern konkrete Tipps, was sie bei einer Vermietung an Flüchtlinge beachten sollten.
Landrat Michael Lieber und Rechtsanwalt Michael Schneider, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis appellieren an alle Eigentümer im Kreisgebiet: „Die Unterbringung von Flüchtlingen ist bei diesen enormen Zuweisungszahlen eine Herausforderung, die wir nur mit vereinten Kräften bewältigen können. Hauseigentümer werden gebeten, freie Wohnungen an die jeweiligen Verbandsgemeinden zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten“. Dem Kreis ist daran gelegen, jeden derzeit noch leer stehenden Wohnraum für die Unterbringung zu nutzen.
1,5 Millionen Flüchtlinge in 2015 – rund 2300 Personen für den Kreis
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz rechnet für das Jahr 2015 mit 1,5 Millionen Flüchtlingen in Deutschland. Für den Landkreis würde dies eine Aufnahmequote von rund 2300 Personen bedeuten. Da bis Anfang Dezember 900 Personen aufgenommen wurden, bedeutet dies eine restliche Quote alleine für 2015 von rund 1400 Flüchtlingen. „Viele Flüchtlinge wohnen derzeit noch in Erstaufnahmeeinrichtungen, so dass wir erhöhte Zuweisungen erst zu Beginn des kommenden Jahres vollumfänglich spüren werden“, so Landrat Michael Lieber.
Haus & Grund-Chef Michael Schneider gibt den Vermietern klare Vorgaben, die sie bei einer Vermietung beachten sollten:
1. Vermieter sollten ausschließlich mit den Verbandsgemeinden als Mieter einen Vertrag abschließen. So ist die Miete gesichert und auch bei etwaigen Schäden werden die Hauseigentümer ausreichend gesichert, weil sie sich insoweit an ihre Mieter, die Verbandsgemeinde, halten können.
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2. Vermieter sollten ausschließlich den Spezialmietvertrag des Verbands Haus & Grund verwenden, der alle Vermieterrechte sichert. Dieser ist exklusiv für die Mitglieder bei seiner Vereinsgeschäftsstelle erhältlich.
Vereinschef Rechtsanwalt Schneider meint: „Die Vermietung an die Verbandsgemeinden für Flüchtlinge ist letztlich die Entscheidung eines jeden Einzelnen. Aufgrund der großen Flüchtlingszahlen wäre es sehr wünschenswert, wenn sich Vermieter mit leerstehenden Immobilien beim Kreis oder den Verbandsgemeinden melden. Das finanzielle Risiko bei einer Vermietung an die Verbandsgemeinden zur Unterbringung von Flüchtlingen ist überschaubar, wenn man unsere Empfehlungen beachtet.“
Da die Verwaltungen als Mieter für alle Zahlungen aufkommen müssen, ist auch die monatliche Miete gesichert. Der Betzdorfer Rechtsanwalt hat aus seiner Praxis als Zwangsverwalter überaus positive Erfahrungen mit der Vermietung an syrische Flüchtlinge gemacht: „Ohne das dies verallgemeinert werden kann, werden die konkret vermieteten Objekte durch die dort untergebrachten Flüchtlinge ordentlich und pfleglich behandelt, wie dies bei früheren Vermietungen oft nicht der Fall war. Sollte jedoch ein Schaden zu beklagen sein, müssen die Verbandsgemeinden als Mieter hierfür aufkommen“, erläutert Schneider.
Die Verwaltungen sind auch an der Anmietung von möblierten Wohnungen interessiert. Letztlich wird jede anmietbare Wohnung gebraucht. „Sollten in ganz kurzer Zeit nicht genügend Wohnungen für eine dezentrale Unterbringung zur Verfügung stehen, kommen wir in wenigen Wochen an unsere Grenzen“, betont Landrat Lieber.
Sofern alle bereits getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um allen Flüchtlingen ein Obdach zu bieten, kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass in kurzer Zeit auch öffentliche Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden müssen.
Vermietungsangebote an die Verbandsgemeinden im Kreisgebiet oder an die Kreisverwaltung Altenkirchen, Tel.: 02681-812086 (Andrea Rohrbach). Email: andrea.rohrbach@kreis-ak.de
Nähere Infos zum Vermieterverband Haus & Grund Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. unter Tel.: 02743/4982 oder www.hausundgrund-ak-ww.de
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