Werbung

Nachricht vom 27.12.2015    

Silvesterfeuerwerk - Sicherheit hat Priorität

In der Zeit vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gesetzlich erlaubt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mit der Gewerbeaufsicht überwacht die Sicherheit, sowohl bei der Lagerung und auch beim Verkauf der Artikel. Auch dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgebrannt werden. Wer die Sicherheitsbestimmungen zum Abbrennen beachtet hat am glitzernden Sternenregen viel Vergnügen.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute noch erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.



Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Kinderklinik Siegen ehrt langjährige Mitarbeiter

Siegen. Dagmar Klingauf, Martina Muesse und Antina Ohrendorf wurden für beeindruckende 45 Jahren Dienstzeit prämiert, acht ...

Mehr als nur Action und Streben nach dem Kick

Kreis Neuwied. Als aktuelles Gemeinschaftsprojekt wird ab 2025 eine neue Ausbildung zur Erlebnispädagogin/zum Erlebnispädagogen ...

Altenkirchener Schlossplatz: Erste Eckpunkte der neuen Ausgestaltung festgelegt

Altenkirchen. „Du bist keine Schönheit“ lautet einen Zeile aus Herbert Grönemeyers ewig jungem Gassenhauer „Bochum“. Ohne ...

Diakonie Klinikum Siegen setzt ein starkes Zeichen zum Weltpankreaskrebstag

Siegen. Am heutigen Weltpankreaskrebstag zeigt das Diakonie Klinikum Jung-Stilling in Siegen starke Solidarität mit den Betroffenen. ...

Landkreis Altenkirchen kooperiert mit Ruanda: Ausbildungsperspektiven für Azubis

Kreis Altenkirchen. Das Projekt „Spa(n)nende Perspektiven“ wurde von Reiner Rudolphi, Geschäftsführer der GOV GmbH + Co. ...

Weltladen Betzdorf unterstützt Projekte mit über 3.800 Euro – Vorstand gewählt

Betzdorf. Die Mitgliederversammlung des Weltladens Betzdorf brachte beeindruckende Ergebnisse: 3.849 Euro werden für verschiedene ...

Weitere Artikel


Knappe Niederlage bei den Hannover Scorpions

Neuwied/Hannover. Die Bären verloren die Partie bei effektiven und spielstarken Gastgebern mit 0:1 (0:1, 0:0, 0:0) und Stürmer ...

Das Jahr mit viel Bewegung anfangen

Altenkirchen. Am Montag, 4. Januar beginnt um 17.45 Uhr in Bachenberg, Dorfstraße 14, der nächste Kurs "Pilates V" mit ...

Stadtrat Altenkirchen fasst Resolution zur Biomüll-Anlage

Altenkirchen. Resolution des Stadtrates Altenkirchen zu einer geplanten Biomüll-Umladestation vom 16. Dezember im Wortlaut:

Die ...

Gemeinsame Info-Veranstaltung

Altenkirchen. Hidden Champions sind im Markt erfolgreich, weil sie kontinuierlich an ihrer Geschäftsmodellstrategie arbeiten. ...

Azubi-Wettbewerb gegen Rassismus im Job

Kreisgebiet. Rechten Hetzern die rote Karte zeigen – oder die „Gelbe Hand“: Azubis, die sich im Kreis Altenkirchen gegen ...

Generalagentur Bernd Brenner feiert 25jähriges Bestehen

Hamm. Bereits seit 25 Jahren ist die Generalagentur Bernd Brenner in Hamm (Sieg) mit Ihrem Versicherungs- und Beratungsbüro ...

Werbung