Dr. Ließfeld: AWO Betreuungsvereine sind unabhängig
Dr. Holger Ließfeld, Geschäftsführer der AWO Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen beteuert, dass das Insolvenzverfahren und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeitende im Kreisverband der AWO Altenkirchen keine Auswirkung auf die Arbeit der AWO Betreuungsvereine hat.
Kreis Altenkirchen. Der Geschäftsführer der AWO Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen, Dr. Holger Ließfeld, dass das Insolvenzverfahren und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeitende im Kreisverband der AWO Altenkirchen keinerlei Auswirkungen auf die Arbeit der AWO Betreuungsvereine hat. Diese sind weder strukturell, noch personell oder finanziell mit dem AWO Kreisverband Altenkirchen verbunden. Das heißt konkret, dass innerhalb der verbandlichen Strukturen der Arbeiterwohlfahrt keine Verbindungen irgendwelcher Art zwischen dem Kreisverband der AWO Altenkirchen und den Betreuungsvereinen der AWO im Landkreis Altenkirchen bestehen. Auch ist keine Person der im AWO Kreisverband verantwortlich Mitarbeitenden in einer Organfunktion in den AWO Betreuungsvereinen tätig. Genauso gibt es keinerlei finanzielle Verbindungen zwischen dem AWO Kreisverband und den AWO Betreuungsvereinen.
Die Beratung und Information zu Vollmacht, Betreuung und Patientenverfügung sowie die Begleitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Vollmachtnehmern sind eine Hauptaufgabe der AWO Betreuungsvereine. Zudem führen derzeit 9 hauptamtlich angestellte sozialpädagogische Fachkräfte in den AWO Betreuungsvereinen im Landkreis Altenkirchen selbst schwierige Betreuungen und Vormundschaften, die von den Betreuungs- und Familiengerichten zugewiesen wurden. Diese Arbeit wird selbstverständlich in vollem Umfang weitergeführt.
Die Arbeit in den AWO Betreuungsvereinen wird einerseits durch Maßnahmen der Qualitätssicherung innerhalb der Vereinsstruktur, wie beispielsweise durch regelmäßige Evaluationen und andererseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch die Betreuungs- und Familiengerichte beaufsichtigt. Des Weiteren werden die AWO Betreuungsvereine neben Überprüfungen durch versierte Rechnungsprüfer auch durch die im Vereins- und Betreuungswesen obligatorischen Prüfungen durch das Finanzamt, den Rentenversicherungsträger, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und die Kreisverwaltung Altenkirchen kontrolliert. Es liegen weder für die Vergangenheit noch aktuell Beanstandungen über die Tätigkeiten und die Führung der Geschäfte in den AWO Betreuungsvereinen vor.
Die AWO Betreuungsvereine haben, wie die Bevölkerung auch, die in Rede stehenden Vorkommnisse im AWO Kreisverband aus den Medien erfahren. Den AWO Betreuungsvereinen liegen keinerlei Informationen über die Führung der Geschäfte in der Vergangenheit noch zu den aktuellen Verfahren im Kreisverband der AWO vor.
Aufgrund von Anfragen an die hauptamtlich Mitarbeitenden der AWO Betreuungsvereine und an die Vorstandsmitglieder Maria Fuchs, Horst Klein, Edda Grollius, Irmgard Deutsch-Höfer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Bodo Nöchel und die Ehrenvorsitzende Eda Jahns und Unsicherheiten in der Bevölkerung aufgrund der Vorkommnisse im AWO Kreisverband Altenkirchen, wurde die Klarstellung notwendig, dass eine strikte Trennung zwischen Kreisverband und Betreuungsvereinen existiert.
Durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Personen im AWO Kreisverband ist auch eine zunehmende Beunruhigung bei den betreuten Menschen und deren Angehörigen auszumachen, die von den AWO Betreuungsvereinen begleitet werden. Auch im Rahmen der Führung von Vormundschaften in den AWO Betreuungsvereinen liegen Verunsicherungen und Fragen von Pflegefamilien und Erziehungsstellen vor. Das gesamte Team der AWO Betreuungsvereine leistet derzeit durch viele Gespräche mit Betroffenen und deren Angehörigen sowie weiteren Institutionen entsprechende Aufklärungsarbeit.
Dr. Ließfeld erklärt weiter, dass nach der Schließung des Büros des AWO Kreisverbandes nunmehr in den Geschäftsstellen der AWO Betreuungsvereine in Altenkirchen und Betzdorf täglich Anfragen von AWO Mitgliedern und Institutionen wie Krankenkassen oder Verwaltungen eingehen. Diese Anfragen beziehen sich einerseits auf frühere Tätigkeiten und andererseits auf die aktuelle Situation im AWO Kreisverband. Dr. Ließfeld stellt auch hier klar, dass von Seiten der AWO Betreuungsvereine keine Kenntnisse über irgendwelche Vorgänge bestehen und aus diesem Grunde auch keine Auskünfte zum AWO Kreisverband gegeben werden können.