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Nachricht vom 14.02.2016    

AWO Betreuungsvereine des Kreises Altenkirchen informierten

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - nur was für alternde oder kranke Menschen? Nein, denn jede Frau oder jeden Mann kann ein Schicksal treffen, wo man nicht mehr selbstbestimmt entscheiden kann. Und dann? Die Infoveranstaltung der AWO Betreuungsvereine zeigte auf, wie wichtig diese Vorsorge heute ist. Wichtig ist aber auch eine Beratung zu diesen Themen.

Das Podium: Dr. Wolfram Johannes, Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Dr. Holger Ließfeld und Prof. Dr. Gerhard Robbers (von links). Foto: anna

Daaden. „Wer hilft, mir wenn…?“ So lautete die Kernfrage der Infoveranstaltung der AWO Betreuungsvereine des Landkreises Altenkirchen, die kürzlich im Gasthof Koch in Daaden stattfand. Zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgemöglichkeiten referierten Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz. Die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Dr. Wolfram Johannes, der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksärztekammer Koblenz, sowie Dr. Holger Ließfeld, Geschäftsführer der AWO Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen und Vorstandsmitglied im AWO Fachverband für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Es war eine Veranstaltung, die sich an alle interessierten Bürger richtete. Horst Klein begrüßte im Vorfeld die Referenten, den Ortsbürgermeister Walter Strunk und Hans-Joachim Schwan von der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen. Unter den Zuhörern befanden sich Mitarbeiter aus Pflegeberufen, Betreuer und weitere Interessierte an diesem Thema. Ließfeld, der an diesem Abend den Part des Moderators übernahm, berichtete vorab, dass es seit in Kraft treten des neuen Betreuungsrechts 1992 in Deutschland keine Entmündigung mehr gebe. Diese sei abgeschafft.

Heute gehe es um soziale Hilfe und Fürsorge und seit der Etablierung des Gesetzes hätten die Fälle und damit auch die Kosten zugenommen. Seit 1998 werde zudem mehr und mehr die private Vorsorge angestrebt. Mittlerweile, könne man sagen, seien Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten in der Bevölkerung angekommen. Im Jahr 2014 seien schon 2,6 Millionen Vollmachten bei der Bundesnotarkammer registriert worden. Dazu kämen noch viele nicht registrierte Vollmachten, so dass man von einer geschätzten Gesamtzahl von rund 3 Millionen ausgeht. Zudem rechne man noch mit etwa 2 Millionen ausgestellten Patientenverfügungen.

Zum Thema Patientenverfügung (PV) sprach im Anschluss Prof. Dr. Robbers. Ein Autounfall (der für seine kurzfristige Verspätung sorgte) habe ihn auf das Thema eingestimmt und beweise einmal mehr, dass es keine Frage des Alters sei, eine PV auszustellen. In der PV lege man fest, wie man behandelt werden möchte und ob man überhaupt eine Behandlung haben wolle. Die PV schaffe Klarheit. Dazu müssten die Dinge darin aber genau und klar formuliert werden. Hierbei solle jeder vorsichtig mit seinen Entscheidungen sein. Diese gelte es ohne Angst zu treffen. Zudem änderten sich persönliche Einstellungen im Verlauf des Lebens. Eine Patientenverfügung sei jederzeit widerrufbar. Sie kann formlos erfolgen und muss nicht bei einem Notar erstellt werden. Am besten ließe man sich vom Hausarzt beraten.



Ließfeld ergänzte dazu, dass der Hausarzt zudem eine Steuerungs- und Einwilligungsfähigkeit bescheinigen könne. Die Ministerin Bätzing-Lichtenthäler spannte einen Bogen von den Verfügungen und Vollmachten hin zur Palliativversorgung und Sterbebegleitung. Diesbezüglich erläuterte sie den Unterschied zwischen Palliativversorgung, die auf eine Verbesserung der Situation des Patienten ausgerichtet sei und der Hospizbetreuung, die eine Sterbebegleitung bedeute. In Rheinland-Pfalz gebe es aktuell neun Hospizeinrichtungen und eine große Hospizbewegung zur ambulanten Betreuung. Allein 1850 ehrenamtliche Sterbebegleiter seien im Land tätig, eine beeindruckende Zahl und eine Hilfe ohne die die hauptamtlichen Sterbebegleiter nicht auskommen könnten. Seitens der Landesregierung wolle man regionale Versorgungskonzepte entwickeln, die finanziellen Mittel dafür habe man erhöht.

Ließfeld fügte hinzu, dass in beiden Bereichen ohne Spenden die Arbeit nicht zu leisten sei. Dr. Johannes sprach von einer mittlerweile sehr guten Palliativversorgung, auch in Kirchen. Aber im ambulanten Bereich liege da noch einiges im Argen, besonders in ländlichen Gebieten. Aus seiner Erfahrung als Mediziner berichtete der Arzt zudem, dass Patientenverfügungen oft erst dann erstellt würden, wenn jemand erkrankt sei. Er appellierte an die Zuhörer keine generellen Festlegungen vorzunehmen. Es könnten immer Situationen auftreten, die zum Beispiel künstliche Ernährung oder Beatmung erforderlich machten.

Ließfeld ergänzte dazu, dass intensivmedizinische Behandlung in vielen Fällen doch zum Erfolg führe und dass solle man nicht vergessen. Zudem könne es bei einer PV immer zu Problemen mit der Durchführung geben, daher sei es wichtig eine Person seines Vertrauens zu haben, die das Festgelegte auch durchsetze. Vom Angebot der Nachfrage machten mehrere der über 30 Zuhörer gerne Gebrauch. (anna)



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