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Nachricht vom 23.01.2009    

Verstärktes Schweinepest-Monitoring

Im Kreis Altenkirchen wird das sogenannte Schweinepest-Monitoring bei Wildschweinen verstärkt. Grund ist, dass Anfang Januar in Rösrath/NRW bei einem erlegten Frischling die Schweinepest festgestellt wurde. Um den Erlegungsort wurde von den Behörden eine Überwachungszone eingerichtet, die bis zur rheinland-pfälzischen Landesgrenze reicht.

wildschweine

Kreis Altenkirchen. Wegen der latenten Gefahr eines Ausbruchs der Schweinepest wird im Kreis Altenkirchen, ebenso wie im gesamten rechtsrheinischen Gebiet von Rheinland-Pfalz, seit Jahren ein Schweinepest-Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt. Proben wurden bisher von verendet aufgefundenen Wildschweinen und von bei der Jagd erlegten männlichen Tieren, über 35 Kilogramm aufgebrochen (ohne Innereien), zur Untersuchung an das Landes-Untersuchungsamt Koblenz geschickt. Die Erkrankung betrifft Wild- und Hausschweine, greift jedoch glücklicherweise nicht auf Menschen über. Eine Impfung der Tiere ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf einer besonderen Abstimmung mit der EU.
Anfang Januar wurde in Rösrath/Nordrhein-Westfalen der Ausbruch der klassischen Schweinepest bei einem krank erlegten Frischling festgestellt. Die Behörden in NRW haben um den Erlegungsort einen gefährdeten Bezirk und eine Überwachungs-Zone eingerichtet. Die Überwachungs-Zone erstreckt sich nach Süden bis zur rheinland-pfälzischen Landesgrenze. In diesen Bereichen werden alle erlegten Wildschweine auf Virus und Antikörper der klassischen Schweinepest untersucht. Im rechtsrheinischen Teil von Rheinland-Pfalz kam es bei den Monitoring-Untersuchungen erstmals im November 2008 zu einem Nachweis von Antikörpern gegen das Virus der klassischen Schweinepest. In der Folge kam es bisher zu sieben weiteren positiven Antikörpernachweisen in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen. Die gleichzeitig eingeleiteten virologischen Untersuchungen der Proben auf Virus hatten ein negatives Untersuchungsergebnis. Somit lag ein Ausbruch wie aktuell in NRW nicht vor. Das Monitoring in den rechtsrheinischen Landkreisen von Rheinland-Pfalz muss jedoch aufgrund des Geschehens intensiviert werden und wird gemäß Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz vom 21.01. auf alle erlegten und verendeten Wildschweine – unabhängig von Gewicht und Geschlecht - ausgedehnt.
Die verstärkte Bejagung der Wildschweinpopulation im beschriebenen Gebiet ist bereits Bestandteil der tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes vom 05.08.2003 gewesen und gilt weiterhin.
Die Kreisverwaltung begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Zunahme revierübergreifender Jagden. Die Bemühungen der Jägerschaft haben bisher bereits zu einer beachtlichen Strecke von 1150 Wildschweinen im Jagdjahr 2008/2009 geführt.
Alle Besitzer von Hausschweinen (auch Minipigs und Hängebauchschweine) sind aufgerufen, die Tierhaltung bei der Kreisverwaltung anzumelden und ihre Tiere vorsorglich nicht im Freien zu halten. Jeglicher Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen, ob direkt oder indirekt, zum Beispiel über Futter aus Feldmieten oder verunreinigte Schuhe muss vermieden werden. Im Betrieb ist außerdem eine Schadnagerbekämpfung zu empfehlen. Foto: Alfred Borchard/pixelio


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