Kuriose Streitfälle mit Mietern im Fokus
Haus & Grund-Mitgliederversammlung: Private Vermieter helfen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Fachanwalt Ralf Schönfeld berichtete über kuriose Entscheidungen aus dem Mietrecht. Empfehlung: Zahlungsfähigkeit der Mieter noch vor der Vertragsunterschrift prüfen. Vorstand im Amt bestätigt.
Betzdorf. Großer Andrang herrschte bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des Eigentümerverbands Haus & Grund im Kreise Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. Rund 80 interessierte Vermieter waren erschienen, um Ausführungen zum Thema „Mietrecht kann auch lustig sein“ vom Referenten Verbandsdirektor Ralf Schönfeld (Mainz) zu erhalten. Der Fachanwalt berichtete über kuriose Entscheidungen aus dem Mietrecht. Justitia muss sich manchmal mit haarsträubenden Fällen und absonderlichen Streitigkeiten beschäftigen. So berichtete der Verbandsjurist über Entscheidungen zu Mietminderungen, weil sich ein Mieter vom Lärm durch einen „Stehpinkler“ des Nachbarhauses gestört fühlte. Gerichte mussten entscheiden, ob ein Tierzoo oder eine Vogelzucht in der Mietwohnung zulässig ist. Aber auch über die erforderlichen Wassertemperaturen für ein wohliges Wannenbad hatte Justitia zu urteilen.
Zu Beginn seines überaus gekonnten Vortrags erläuterte Mietrechtsexperte Schönfeld anschaulich, bei welchen Fallstricken man als Vermieter besonders aufpassen muss. Er gab Tipps zu dem Bereichen Mieterauswahl, Bonitätsprüfung und Vertragsgestaltung. Er empfahl, ausschließlich Verträge von Haus & Grund zu verwenden, mit denen Vermieter die Rechte sichern könnten. Besonders bei der Mieterauswahl müssen Vermieter aufzupassen: „Daher arbeitet Haus & Grund seit Beginn des Jahres mit der „Creditreform“ zusammen, damit Sie die Zahlungsfähigkeit der Mieter noch vor der Vertragsunterschrift prüfen lassen können,“ so der Verbandsjurist.
Haus & Grund Vereinschef Rechtsanwalt Michael Schneider (Betzdorf) informierte über die bislang positiven Erfahrungen seiner Mitglieder mit der Bereitstellung von Wohnraum an Flüchtlinge. Er appellierte jedoch, ausschließlich an die Kommune zu vermieten und nur den Spezialmietvertrag seiner Organisation zu verwenden. Der Haus- und Grundeigentümerverein hatte im Dezember gemeinsam mit Landrat Michael Lieber und der Kreisverwaltung Altenkirchen an alle Eigentümer appelliert, leer stehenden Wohnraum im Kreisgebiet zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten.
Schneider betonte die Vorteile: „Die Kommune ist ein sicherer Mieter und übernimmt auch die Nebenkosten der Bewohner“. Auch bei etwaigen Schäden werde gehaftet. Gleichzeitig könne man den Kommunen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise helfen. Diese Partnerschaft zwischen Kommune und Eigentümerverband Haus & Grund habe auch mit dazu beigetragen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen und Stadthallen in unserem Kreis bislang vermieden werden konnte. „Aktuell sind alle Vermieter mit dieser Verfahrensweise sehr zufrieden und unsere Mitglieder haben bislang noch keine negativen Erfahrungen gemacht“, so der Betzdorfer Rechtsanwalt.
Vereinsgeschäftsführer Wolfgang Märker informierte über die Aktivitäten des rund 940 Mitglieder starken Vereins. Der Verein berät zweimal im Monat in der Betzdorfer Stadthalle. Dann können Fragen rund um das Vermieten erörtert werden. Der von Kassierer Hans-Peter Halft aufgestellte Kassenbericht wies einen leichten Überschuss aus und wurde durch die Versammlung einstimmig gebilligt.
Die Mitgliederversammlung bestätigte den stellvertretenden Vorsitzenden Joachim Weid (Betzdorf), Kassierer Hans-Peter Halft (Alsdorf) sowie Schriftführerin Marita Schmidt (Kirchen-Freusburg) einstimmig im Amt. Ebenso wurden die Beiratsmitglieder Notar Volker Puderbach (Kirchen), Ingrid Kipping (Kirchen), Hubert Bleeser (Betzdorf) und Marlies Buhl (Langenbach) für weitere drei Jahre wieder gewählt. Zu Kassenprüferinnen wurden Kerstin Bieler (Herdorf) und Wilma Höfer (Kirchen) bestimmt.
Nähere Info zum Verein: www.hausundgrund-ak-ww.de oder Telefon: 02743-4982.
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