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Nachricht vom 10.03.2016    

Mehrgenerationenhäuser erhalten längere Förderung

Die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser (MGH) will der Bund langfristig fördern. Ein neues Programm soll zunächst bis 2020 laufen. Es betrifft im Kreisgebiet das MGH "mittendrin" in Altenkirchen und die "Gelbe Villa" in Kirchen.

Kreisgebiet. „Die Förderung der Mehrgenerationenhäuser (MGH) wird seitens der unionsgeführten Bundesregierung auch über den 1. Januar 2017 hinaus fortgesetzt. Davon profitieren im Landkreis Altenkirchen das MGH „Mittendrin“ in der Kreisstadt sowie die „Gelbe Villa“ in Kirchen“, berichtet aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

So wird im Anschluss an das bis Ende dieses Jahres verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II am 1. Januar nächsten Jahres ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern starten. „Das neue Programm soll zunächst bis 2020 laufen. Dabei sollen sowohl die bisherigen Standorte, als auch die Trägerstrukturen möglichst umfassend erhalten bleiben, um Erfahrungswerte zu sichern“, sagt Rüddel, der immer wieder die Verstetigung der MGHs gefordert und sich dafür stark gemacht hat.

Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit. So können die Angebote zukünftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausgerichtet werden, was in den Kommunen die Wirkung der MGHs weiter stärkt. Die Neukonzeption ist auch ausgerichtet auf die stärkere kommunale Verankerung der Mehrgenerationenhäuser sowie die weitere Stärkung der Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.



„Unverändert“, ergänzt der christdemokratische Abgeordnete, „bleibt im neuen Programm die Gesamtförderung je Haus in Höhe von 40.000 Euro jährlich. Die Fördersumme setzt sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem von Kommune, Landkreis und/oder Land zu leistenden Ko-Finanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro zusammen.“

Das neue Programm wird den MGHs jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen; die bisherige Vorgabe, nach der für Personalkosten nur maximal 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürfen, entfällt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mehrgenerationenhäuser Sachmittel in der Regel leichter anderweitig aquirieren können als Personalkosten.

„Der Bund selbst wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung der MGHs sorgen. Dabei wird statt unmittelbarer fachlicher Beratung zukünftig stärker der regionale Austausch im Vordergrund stehen“, erklärt Rüddel mit dem Hinweis auf seine wiederholt geäußerte Forderung, dass die Bundesförderung perspektivisch durch eine stärkere Beteiligung von Ländern, Landkreises und Kommunen ergänzt werden muss. „Ich kann und werde immer wieder betonen, welche unverzichtbare generationsübergreifende wertvolle und effektive Arbeit durch die Mehrgenerationenhäuser geleistet wird“, heißt es in der Pressemitteilung.


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