Bundesverkehrswegeplan: MdB Gabi Weber hätte sich mehr gewünscht
Die wichtige Ost-West Verbindung der B 8 bis Altenkirchen ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dies stößt auf Zustimmung von MdB Gabi Weber (SPD). Sie hätte sich dennoch mehr gewünscht, insbesondere die Ortsumgehung der B 62 Mudersbach.
Kreis Altenkirchen. Mit einem halben Jahr Verspätung kommt er, doch die Freude ist verhalten. Der langersehnte Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde in Berlin vorgestellt. Für den Kreis Altenkirchen wurden durch die Landesregierung vorab folgende Projekte angemeldet: Ausbau der B 8 von der Landesgrenze bis Altenkirchen und die B 62 Ortsumgehung Mudersbach.
„Ich freue mich, dass die von der rot-grünen Landesregierung als wichtig eingestuften Vorhaben des Ausbaus der B8 mit den Ortsumgehungen KIrcheib, Hasselbach, Weyerbusch und Helmenzen in dem heute vorgestellten Bundesverkehrswegeplan enthalten sind“, schreibt die Bundestagsabgeordnete Gabi Weber. „Für die Menschen entlang der B 8 werden die langersehnten und dringend notwendigen Entlastungen endlich in die Tat umgesetzt.“
„Leider wurde für die B 62 Ortsumgehung Mudersbach nur die Einstufung als weiterer Bedarf mit Planungsrecht vermerkt. Das enttäuscht die täglich von der Verkehrsbelastung betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch mich. Die dringend notwendige Entlastung wird ihnen dadurch vorenthalten“, meint Gabi Weber abschließend.
Der BVWP wird alle 10-15 Jahre vom Bundesverkehrsministerium erstellt. Ziel ist es, ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Infrastruktur aufzustellen, dazu gehören die Wasser- und Fernstraßen sowie der Schienenverkehr. Erstmalig wird der neue BVWP 2030 mit einer strategischen Umweltprüfung verbunden. Teil davon ist eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 21. März beginnen wird (siehe www.bvwp2030.de).
Hintergrund:
Mit der Aufnahme eines Projekts in den neuen BVWP 2030 ist keine automatische Finanzierungszusage oder ein umgehender Baubeginn verbunden. Die im BVWP enthaltenen Maßnahmen werden entlang ihrer Priorität, ihres Verfahrensstandes bei der Planung und anhand weiterer Faktoren zunächst in Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) aufgenommen. Erst in den jährlichen Haushaltsberatungen werden nach Erlangung der planerischen Baureife (Planfeststellungsbeschluss) die Finanzierung und damit die Baufreigabe erteilt. Weitere Informationen unter: www.bmvi.de