„Paragrafen-Lotsen“ für Beschäftigte im Kreis Altenkirchen
Die Rechtsexperten der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Koblenz-Bad Kreuznach waren im letzten Jahr 3.350 Mal gefragt und konnten helfen. Nicht oder zu spät gezahlte Löhne, Verweigerung von Sonderzahlungen waren nur ein Thema für die Rechtsberater.
Kreisgebiet. Wenn ein offenes Wort nicht reicht: Bei rechtlichen Problemen rund um den Job war die Rechtsberatung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für Beschäftigte aus dem Kreis Altenkirchen im vergangenen Jahr eine wichtige Adresse. Im Bezirksverband Koblenz-Bad Kreuznach waren die „Paragrafen-Lotsen“ der IG BAU in insgesamt 3.350 Fällen aktiv.
„Vom geprellten Urlaubsgeld bis zur Verletzung des Kündigungsschutzes hatten die Juristen alle Hände voll zu tun“, berichtet Walter Schneider. Auch zu spät oder gar nicht gezahlte Löhne seien 2015 häufig Thema gewesen, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Außerdem hätten viele Chefs den Beschäftigten Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Feiertagszuschläge vorenthalten.
Besonders die Gebäudereinigung sei häufig von Streitigkeiten betroffen: „Hier setzen viele Arbeitgeber auf das "Turbo-Putzen". Sie muten den Reinigungskräften immer größere Flächen zu, die sie in der gleichen Zeit schaffen müssen. Aus Angst, ihren Job zu verlieren, sind viele Gebäudereiniger dann gezwungen, ein paar Stunden dranzuhängen – und zwar ohne Lohnausgleich“, so Schneider.
Der Gewerkschafter geht davon aus, dass es auch in diesem Jahr wieder zu vielen Klagen aus der Branche kommt. Denn etliche Reinigungsfirmen versuchten, gestiegene Löhne durch höhere Arbeitsbelastung wieder hereinzuholen.
Die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach rät den Beschäftigten im Kreis Altenkirchen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich an den Rechtsschutz zu wenden. Anspruch darauf haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Walter Schneider: „Ob auf dem Bau, im Maler- und Lackiererhandwerk, im Gartenbau oder in der Floristik – wer um sein Recht gebracht wird, der sollte sich Hilfe bei Experten holen.“
Termine für die Rechtsberatung können vereinbart werden in den IG BAU-Büros in Koblenz (Telefon: 02 61 – 3 25 63) und Bad Kreuznach (Telefon: 06 71– 3 37 23).