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Nachricht vom 05.04.2016    

Batterien gehören nicht in die Restabfalltonne

Der Abfallwirtschsbetrieb (AWB) Altenkirchen macht erneut darauf aufmerksam das Altbatterien nicht in die graue Tonne (Restabfall) gehören. Die gesetzliche Verpflichtung alte Batterien an den Sammelstellen, meist beim Handel, abzugeben gilt für jeden. Seit 2009 ist das Gesetz.

Dieses Symbol weist auf die Sammelstellen im Handel hin.

Kreisgebiet. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 34.109 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Dies entspricht über 1,55 Milliarden Stück. Das heißt, im Durchschnitt kauft jede Verbraucherin und jeder Verbraucher rund 20 Batterien pro Jahr.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien beim Handel oder den weiteren Rücknahmestellen abzugeben. Sie gehören keinesfalls in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin. Für die Sammlung haben die Hersteller von Gerätebatterien das gemeinsame Rücknahmesystem GRS Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) eingerichtet. Zusätzlich gibt es drei herstellereigene Rücknahmesysteme: CCR REBAT, ÖcoReCell und ERP Deutschland.

Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die meist grünen Sammelboxen für die Rücknahme von Geräte-Altbatterien finden Sie beispielsweise in jedem Supermarkt, Discounter, Drogerie- oder Baumarkt, in dem Sie neue Gerätebatterien kaufen können. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises nimmt zusätzlich Batterien am Umweltmobil, der Kreisverwaltung/AWB oder am Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth an. Verbraucherinnen und Verbraucher können KFZ-Altbatterien bei den Vertreibern abgeben. Fahrzeugbatterien unterliegen grundsätzlich einer Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro (brutto) je Stück. Industriebatterien, beispielsweise Antriebsakkus für Elektrofahrräder oder Pedelecs, können ebenfalls überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch verkauft werden.



Die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Mindestsammelquoten in ihrem System zu erreichen: 35 Prozent im Jahr 2012, 40 Prozent im Jahr 2014 und 45 Prozent im Jahr 2016. Im Jahr 2014 wurde für Geräte-Altbatterien in Deutschland insgesamt eine Sammelquote von 45,3 Prozent erreicht und somit die vorgegebene Quote erfüllt. Zurückgenommen wurden im gleichen Zeitraum 15.017 Tonnen Geräte-Altbatterien. Um die vorgeschriebenen Sammelquoten dauerhaft einhalten zu können und die Menge der gesammelten Batterien zu steigern, müssen nicht nur die Rücknahmesysteme funktionieren. Auch die Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger ist hier sehr entscheidend.
2006 erließ die EU die Batterierichtlinie. Ihr Ziel ist es, die Umweltbelastungen durch Altbatterien zu reduzieren. In Deutschland wurde sie 2009 durch das Batteriegesetz (BattG) in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz gilt für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren, die auch Akkus oder Sekundärbatterien genannt werden, also Fahrzeugbatterien, Industriebatterien und die aus dem Alltag bekannten Gerätebatterien und -akkus.
Im Rahmen der Produktverantwortung verpflichtet das Gesetz die Hersteller und Importeure zur Rücknahme der anfallenden Altbatterien. Im Bereich der Gerätebatterien geschieht dies durch die Einrichtung von Rücknahmesystemen. Die Hersteller müssen die zurückgenommenen Altbatterien ordnungsgemäß verwerten und nicht verwertbare Altbatterien beseitigen. Darüber hinaus begrenzt das Gesetz den Einsatz von Quecksilber, Cadmium und Blei in neuen Batterien.


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