WLAN ohne Hürden auch im Kreis Altenkirchen
Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften. Denn es entfällt die sogenannte Störerhaftung. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bundestag ein Gesetz beschließen wird, das den Aufbau von öffentlichem WLAN auch im Landkreis Altenkirchen erleichtert.
Kreisgebiet. Wer sein privates WLAN für Andere öffnet, musste bisher mit dem Risiko leben, für deren Surfverhalten zu haften. Nun wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bundestag im Herbst ein Gesetz verabschiedet, damit diese Störerhaftung entfällt. Darüber informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel in einer Pressemitteilung.
Nach vielen Nachverhandlungen sei ein Kompromiss gefunden worden, der vorsieht, dass auch private und nebengewerbliche Anbieter, wie Café- und Restaurantbetreiber oder Einzelhändler, das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. „Damit werden tatsächlich offene Hotspots möglich. Und, ganz wichtig, es gibt Rechtssicherheit für alle Anbieter“, konstatiert der Abgeordnete.
Bislang wurde freies WLAN oftmals durch die Störerhaftung verhindert. Darunter versteht man das Prinzip, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften musste, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik. „Die Störerhaftung gilt als Hauptgrund dafür, dass es bislang in Deutschland und damit insbesondere in ländlichen Regionen weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern“, so Rüddel.
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Nachdem sich die Diskussionen über die Störerhaftung und andere Streitpunkte im Gesetz lange hinzogen, hatte unlängst Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Eile gemahnt. „Rechtssicherheit für alle Anbieter ermöglicht einen großen Fortschritt für freies WLAN. Davon werden auch die Nutzer in meinem Wahlkreis profitieren“, bekräftigt Erwin Rüddel.
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