Jugendschutzbestimmungen nicht beachtet
Insgesamt wurden 31 Geschäfte von den Behörden in den Verbandsgemeinden Wissen, Gebhardshain und Betzdorf mit Testkäufen geprüft, ob sie die Jugendschutzbestimmungen einhalten. In 21 Fällen geschah dies nicht, die Bilanz ist ernüchternd und laut Polizei nicht akzeptabel.
Region. Am Donnerstag, 30. Juni, wurden in den Verbandsgemeinden Wissen, Gebhardshain und Betzdorf durch Jugendsachbearbeiter der Polizei in Wissen und Betzdorf sogenannte Testkäufe durchgeführt. Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakprodukten, als auch der Betretung von Räumlichkeiten, die nur Erwachsenen vorbehalten sind, eingehalten werden.
Überprüft wurden 31 Geschäfte, darunter verschiedene Discounter-Märkte, Kioske, Tankstellen und Spielhallen. Eine jugendliche Berufsschülerin im Alter von 16 Jahren betrat im Auftrag der Polizei die Geschäfte und versuchte jugendgefährdende Produkte zu erwerben bzw. Räumlichkeiten zu betreten. Dies gelang ihr in 21 Fällen (70 Prozent).
Teilweise gelang es der Jugendlichen hochprozentigen Alkohol wie beispielsweise Whisky oder Kräuterschnaps zu kaufen.
Nachdem dem ausgebenden Verkaufspersonal der Testkauf eröffnet wurde, fiel oft die Erklärung, man habe sich den Ausweis aufgrund erwachsenen Aussehens nicht zeigen lassen oder aber man habe aufgrund hohen Kundenaufkommens keine Zeit zur Überprüfung des Alters gehabt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal eindringlich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdenden Produkten an die entsprechende Altersgruppe eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) darstellt, die mit empfindlichen Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden kann, dies gilt auch für Privatpersonen.
Insbesondere aufgrund der bedenklich hohen und vollkommen inakzeptablen Anzahl der Verstöße werden in Zukunft vermehrt entsprechende Kontrollen durchgeführt.
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