Verbesserungsmaßnahmen zur Vollsperrung B 62
Die Schule beginnt am Montag, 29. August und damit steigt das Verkehrsaufkommen in den Orten und Städten. Wenn dann umfangreiche Bauarbeiten an Brücken und Straßen im Gange sind, führt dies oftmals zu Verkehrsbehinderungen. Um einen reibungsloseren Ablauf der Großbaustelle in Streckenverlauf der B 62 in Kirchen zu ermöglichen wurden Änderungen in der vorhandenen Umleitungsstrecke vorgenommen.
Kirchen. In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bezirksbeamten der Polizei und der Ortspolizeibehörde Kirchen wurden nachfolgende Änderungen an der Umleitungsstrecke vorgesehen:
Um Verkehrsbehinderungen im Zuge der Vollsperrung der B 62 in Kirchen zu minimieren, wurde aus Richtung Asdorftal kommend, im Bereich der Einmündung Jungenthaler Straße / An der Siegbrücke, eine Rechtsabbiegerspur und auf der ehemaligen Sperrfläche eine Geradeausspur in Richtung Siegen markiert. Da ein Rechtsabbiegen zum Beispiel während der Grünphase auf der Siegbrücke gefahrlos möglich ist, wurde für Rechtsabbieger aus Richtung Asdorftal an der dortigen Lichtsignalanlage ein grüner Pfeil auf schwarzen Grund (Verkehrszeichen 720) montiert. Die Einrichtung eines solchen Verkehrszeichens ist zeitnah auch aus Richtung Siegen vorgesehen.
Da das Verkehrszeichen 720 in der Region kaum Verwendung findet, weist die Polizei Betzdorf aus gefahrenabwehrenden Gründen nochmals auf die gesetzliche Regelung hin. Wer am Grünpfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss zunächst immer an der Haltelinie halten. Beim Abbiegen hat er sich dann so zu verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das Verkehrszeichen 720 und das Verhalten und Beachten dieser Anordnung ist in der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 37, eindeutig geregelt. Deshalb nochmal: Beim Abbiegen nach rechts bei Rot und Grünpfeil, STOP an der Haltelinie.
Die Nichtbeachtung der Anhalte- oder auch Sorgfaltspflichten werden mit einem Bußgeld und einem Punkt im Zentralregister geahndet. Auch das regelt die Straßenverkehrsordnung.
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Ferner werden die Verkehrsteilnehmer gebeten, auch bei Grünlicht den Fußgängern am Fußgängerüberweg „An der Siegbrücke“ das Überqueren zu ermöglichen. Die Verpflichtung, hier Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen, wird durch eine Ampelschaltung auf „Grün“ an vorgenannter Örtlichkeit nicht außer Kraft gesetzt. Allerdings können die Fußgänger selbst auch hier zur Entspannung beitragen, indem sie während der „Grünphase“ einige Meter vom Fußgängerüberweg entfernt warten und sich dem Fußgängerüberweg erst dann nähern und betreten, wenn die Lichtsignalanlage für die Autofahrer „Rot“ zeigt.
Der Fußgängerüberweg selbst ist auch beim Halten freizuhalten. Dies gilt auch für Kreuzungen und Einmündungen. Bei stockendem Verkehr darf nicht in diese eingefahren werden. Ferner wird hier um Beachtung der Wartelinien im Bereich der Kirchstraße gebeten, um die Engstellen freizuhalten.
Weiterhin ist derzeit zu beobachten, dass es im Bereich der Kreissparkasse, Lindenstraße, aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu gefährlichen Situation beim Ein- und Ausparken kommt. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Halten und Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung (außer in Einbahnstraßen) nicht erlaubt ist.
Aufgrund des zum Schulbeginn zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens in der Bahnhofstraße, insbesondere durch den Busverkehr, wurde die Parkregelung vor der Gertruden-Apotheke geändert. Hier dürfen während der Baumaßnahme auf der B 62 nur zwei Fahrzeuge in Längsrichtung parken. Die Aufstellfläche wurde gelb markiert. (hws)
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