IG Bau fordert: Zoll soll im AK-Land mehr kontrollieren
Die Industriegewerkschaft (IG) Bau ist auch für die Gebäudereinigungsbranche zuständig. Sie fordert von der Zollverwaltung verstärkte Kontrollen, auch im Landkreis Altenkirchen. Im Jahr 2015 seien nur 15 Kontrollen im gesamten Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz durchgeführt worden.
Kreisgebiet. Der Zoll soll die schmutzige Seite der sonst so sauberen Reinigungsbranche stärker in den Fokus nehmen: In der Gebäudereinigung im Landkreis Altenkirchen läuft nicht alles sauber ab. Davon ist die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach überzeugt.
Sie fordert deshalb von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, die Reinigungsbranche im Landkreis Altenkirchen intensiver zu kontrollieren. Im vergangenen Jahr habe das Hauptzollamt Koblenz lediglich 15 Kontrollen in der Gebäudereinigung gemacht – und das im gesamten Zollbezirk. „Viel zu wenig“, sagt IG BAU-Bezirkschef Walter
Schneider.
Wo wenig kontrolliert werde, sei die Gefahr illegaler Machenschaften groß: „Die
schwarzen Schafe unter den Chefs der Reinigungsbranche registrieren sofort, wenn es
wenig Kontrollen gibt. Für sie zählt nur das Risiko, entdeckt zu werden“, so Schneider.
Deshalb sei der Job, den die Zoll-Kontrolleure machten, auch enorm wichtig: Die FKS
suche gezielt nach Schwarzarbeit und Lohn-Dumping. Ebenso nach Sozialmissbrauch.
„Dazu zählen nicht gezahlte Abgaben für die Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung“, erklärt der IG Bau-Bezirksvorsitzende. Bei ihren Kontrollen in der Gebäudereinigung hat die FKS im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Koblenz im vergangenen Jahr gerade einmal fünf Bußgeldverfahren eingeleitet. Zum Vergleich: Insgesamt waren es 843 Bußgeldverfahren in allen untersuchten Branchen. Die heiklen Zahlen stammen, so die Gebäudereiniger- Gewerkschaft IG BAU, vom obersten Dienstherrn des Zolls – von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dieser hatte die Kontroll-Bilanzzahlen der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Anfrage mitgeteilt. Müller-Gemmeke ist Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Für die IG Bau steht fest: „Bei den Zoll-Kontrollen in der Gebäudereinigung ist noch
reichlich Luft nach oben. In der Gebäudereinigung muss den Arbeitgebern viel
intensiver auf die Finger geguckt werden“, so Walter Schneider. Der IG BAU-
Bezirksvorsitzende macht dabei jedoch deutlich, dass die mangelnde Kontrolle in der
Regel nicht auf ein fehlendes Engagement der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
zurückzuführen sei.
„Es ist in erster Linie ein Personalproblem. Dem Zoll fehlen die Leute“, so der Gewerkschafter. Über die bereits vorhandenen und bereits geplanten FKS-Stellen hinaus müssten neue geschaffen und besetzt werden. Hier sei die Bundesregierung gefragt.
Wer den Zoll damit konfrontiere, zu wenig zu kontrollieren, bekomme oft den Hinweis
auf eine „besondere Taktik“: Die FKS konzentriere sich darauf, ihre Kontrollen
„risikoorientiert“ durchzuführen. „Das kann den Staat, dem Steuern und Sozialabgaben
vorenthalten werden, nicht zufriedenstellen. Und schon gar nicht die anständigen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Statt risikoorientierter Kontrollen sind flächendeckende
Prüfungen notwendig. Das Ziel muss sein: Mehr Risiko für miese Chefs“, fordert IG
BAU-Bezirkschef Schneider.
Im Fokus der Kontrollen muss dabei, so die IG BAU weiter, immer wieder der Branchen-Mindestlohn, der in der Gebäudereinigung gilt, stehen: Wer Büros, Wohnungen oder Krankenzimmer putze, müsse dabei mindestens 9,80 Euro pro Stunde verdienen. Bei Glas- und Fassadenreinigern liege der Mindest-Stundenlohn bei 12,98 Euro. Hier kommt es, so die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach, immer wieder vor, dass Arbeitgeber in der „sauberen Reinigungsbranche mit schmutzigen Tricks“ arbeiten: „Sie geben einer Reinigungskraft Flure und Räume vor, die sie in einer bestimmten Zeit zu putzen hat. Dafür gibt es dann den Mindestlohn. Der Haken an der Sache ist nur, dass kein Schnellputzer der Welt die Flächen in der vorgegeben Zeit schafft. Also macht die Gebäudereinigerin Überstunden – allerdings ohne dafür auch nur einen Cent zu bekommen“, erklärt Walter Schneider. Das sei „Lohndrückerei und ein Verstoß gegen den Mindestlohn“. Genau solche Fälle nehme der Zoll bei seinen Kontrollen auch ins Visier.