Weitere Wehrumbauten am Daadenbach können beginnen
Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, überreichte im Auftrag von Umweltministerin Ulrike Höfken einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 451.800 Euro an Landrat Michael Lieber. Die Fördersumme ist für weitere Wehrumbauten am Daadenbach bestimmt.
Altenkirchen. „Mit dieser Summe fördert das Land Rheinland-Pfalz die Kosten dieser Maßnahme von 502.000 Euro zu 90 Prozent über die „Aktion Blau Plus“ und trägt damit entscheidend zur Durchgängigkeit des Daadenbachs bei. Ich danke dem Landkreis Altenkirchen für die vorbildliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an seinen Gewässern“, sagte Präsident Dr. Kleemann.
„Ein wesentlicher Fokus der EG-Wasserrahmenrichtlinie liegt auf der Gewässerfauna. Allgemeines Ziel ist, Fischarten und Kleinstlebewesen wieder zu etablieren, die möglichst weitgehend dem natürlichen Vorkommen in den jeweiligen Gewässern entsprechen. Dazu ist es erforderlich, die Durchgängigkeit der Fließgewässer wieder herzustellen. Ich freue mich, dass – nach Abschluss der Umbauarbeiten im Asdorfer Bach im vergangenen Winter - nun auch im gesamten Daadenbach nach Abschluss des zweiten Bauabschnittes für sämtliche Wasserlebewesen bachaufwärts und abwärts gerichtete Wanderungen wieder möglich sind“, sagte Lieber. Er bedankte sich für die Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz.
Am Daadenbach wurden in einem ersten Bauabschnitt bereits im Jahr 2014 insgesamt fünf Wehre umgebaut. Vier davon, zwischen der Mündung in die Heller und der Ortslage Schutzbach, wurden komplett zurückgebaut, ein Wehr wurde durch ein Umgehungsgerinne umgestaltet.
Mit dem zweiten Bauabschnitt soll ein weiterer Teil des Daadenbaches durch den Umbau der Anlagen Biersdorf 1 bis 4 in diesem Jahr durchgängig gemacht werden. Drei Wehre werden komplett zurückgebaut, das Wehr Biersdorf 1 wird in einen sogenannten Beckenpass umgestaltet. Dieser besteht aus 25 Becken, die treppenartig und mit einer geringen Höhendifferenz, angeordnet sind. Sie ermöglichen den Auf- und Abstieg von Fischen. Fast alle Wehranlagen im Daadenbach werden in der engen Tallage durch die Bahnlinie und die Landesstraße L 280 tangiert. Deshalb sind dort umfangreiche Ufersicherungen und damit eine dauerhafte, einseitige Festlegung des Gewässerbettes notwendig.
Die Wehrumbauten am Daadenbach sind Teil eines umfangreichen Konzepts zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der Gewässer. Dieses wurde von der Kreisverwaltung in Abstimmung mit der SGD Nord erstellt und schrittweise umgesetzt. Insbesondere der Daadenbach, der Asdorfbach und die Heller sind bisher an vielen Stellen durch Wehre aufgestaut. Grund dafür ist die ehemals starke industrielle Nutzung der Wasserkraft. Die Umbauten werden über die rheinland-pfälzische „Aktion Blau Plus“ gefördert. Sie dient der Renaturierung der Gewässer und ist ein Erfolgsprogramm zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Bereits 2015 wurden im Asdorfbach vier Querbauwerke komplett zurückgebaut. Die Durchgängigkeit des Wehres am Schloss Junkernthal wurde durch ein sogenanntes Umgehungsgerinne geschaffen. Damit ist der Asdorfbach von der Mündung in die Sieg bis zur Landesgrenze nach NRW durchgängig. Einen maßgeblichen Beitrag zum Gelingen dieser Maßnahme leistete Freiherr von Hövel, der die dazu notwendigen Flächen unentgeltlich zur Verfügung stellte.
Zurzeit werden erste Gespräche zur Durchgängigkeit der Heller geführt. Die teils sehr massiven Querbauwerke in Herdorf sollen im Herbst 2017 zurückgebaut werden. Neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit soll den Gewässern zukünftig auch Raum für eine strukturelle Eigenentwicklung gegeben werden. Alle Maßnahmen wurden bisher einvernehmlich mit den Eigentümern, den Orts- und Verbandsgemeinden, den Nutzungsberechtigten sowie den Naturschutzverbänden ausgeführt.
Die SGD Nord begleitet das Gesamtprojekt fachlich in enger Abstimmung mit dem Landkreis Altenkirchen. Dazu zählen die Erteilung von notwendigen, wasserrechtlichen Zulassungen, die technische Beratung bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die finanzielle Abwicklung der Förderung.
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