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Einheitliche Rufnummern bei der BA
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den telefonischen Service für ihre Kunden verbessert. Sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende als auch für Arbeitgeber gibt es seit kurzem bundeseinheitliche Rufnummern.
Region. Arbeitnehmer und Arbeitssuchende erreichen unter 01801 555 111 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr das Service Center ihrer Agentur für Arbeit. Neben Terminabsprchen und allgemeinen Auskünften rund um die Themen Jobvermittlung und Arbeitslosengeld I kann nun auch die Arbeitssuchendmeldung über das Telefon erfolgen. Der Kunde bekommt bei diesem ersten Telefonat einen Termin beim Arbeitsvermittler und holt in dem Gespräch die persönliche Meldung nach. So entfällt für den Kunden der Weg in die Agentur.
Wichtig: Die neue Rufnummer gilt nur für Kunden, die sich arbeitssuchend melden oder Arbeitslosengeld I beziehen. Wer Arbeitslosengeld II bekommt oder beantragen will, muss sich weiterhin an die örtliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beziehungsweise das Jobcenter oder die Kommune wenden. Die Rufnummer finden die Kunden im Telefonbuch oder unter www.arbeitsagentur.de unter der Reubrik "Partner vor Ort".
Arbeitgeber erreichen unter 01801 66 44 66 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr den Arbeigeberservice der Agentur für Arbeit. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an die Arbeitgeber, die bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner mit eigener Durchwahl haben. In jedem Fall sprechen sie direkt mit einem persönlichen Ansprechpartner, der ausschließlich Arbeitgeber berät. So können alle Fragen rund um die Bestzung offener Arbeits- und Ausbildungsstellen oder zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitslosen beantwortet werden.
Ein Anruf bei der Agentur für Arbeit kostet 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, was den Kosten eines Ortgespräches bei diesem Anbieter entspricht. Über die Kosten bei anderen Anbietern informiert der jeweilige Netzbetreiber.