Von Planung bis Übergabe: Immer mit Energieberater
Auf dem Bau geht es turbulent zu, verschiedene Unternehmen arbeiten mit-, hintereinander und manchmal leider auch gegeneinander. Bauliche Mängel entstehen besonders häufig nach der Übergabe von einem Gewerk zum nächsten. Deshalb sollte bereits während der Planung ein qualifizierter Energieberater hinzugezogen werden.
Kreis Altenkirchen. Der intakte Putz wird im Nachhinein wieder be-schädigt, die gedämmte Schicht durchstoßen oder einst dicht verklebte Folien wieder gelöst. Im zugigen Haus sitzt letzten Endes der Bauherr - allein mit den hohen Heizkosten.
Deshalb sollte bereits während der Planung, wenn es um die Frage geht, welches Haus gebaut werden soll, ein qualifizierter Energieberater hinzugezogen werden. Eine solche Erstberatung erhalten Sie auch kostenlos bei der Verbraucherzentrale.
Der nächste wichtige Schritt ist die Überprüfung der Planungsunterlagen, die der Architekt aushändigen muss. Hier ist der energetische Stand des Hauses fest geschrieben, deshalb sollte ein Energieberater einen Blick darauf werfen, bevor der erste Stein im Weg liegt.
Bei Häusern, die energetisch besser sind als das Gesetz es verlangt kann ein staatlicher Zuschuss oder ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden. Dabei ist jedoch die Begleitung durch einen zugelasse-nen Sachverständigen erforderlich. Die Energieberaterdatenbank der Deutschen Energieagentur erlaubt eine Suche nach Qualifikation und Postleitzahl (www.energie-effizienz-experten.de). Da die Bezeichnung „Energieberater“ nicht geschützt ist, sollte immer nach Qualifikation und Erfahrung gefragt werden.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen des Energiesparens im Neu- und Altbau geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 2. November von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, den 24. November von 8.15 – 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.