Kreisverwaltung Altenkirchen stärkt Bürgerrechte
Die Kreisverwaltung Altenkirchen stärkt die Bürgerrechte und die Informationsfreiheit so wie es das rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz vorsieht. Die Einsicht in die immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für sechs Windkraftanlagen erhielt jetzt die Naturschutzinitiative.
Altenkirchen. Anfang Juni beantragte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bei der Kreisverwaltung Altenkirchen die Bereitstellung von Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Firma BayWa r.e Wind GmbH zum Bau von sechs Windenergieanlagen auf der Hachenburger Höhe.
Diese Informationsanfrage stützte sich auf das rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz (LTransPG), das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist. Immer wieder versuchen Projektierer und leider auch Genehmigungsbehörden, die gesetzlich vorgeschriebene Herausgabe der Informationen unter fadenscheinigen Argumenten zu verhindern, so auch hier durch den Projektierer BayWa r.e Wind GmbH. Transparenz sieht für uns anders aus.
Die Firma BayWa r.e widersprach der Herausgabe der angeforderten Unterlagen (u.a. avifaunistische Gutachten) und berief sich auf sogenannte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Sie war der Meinung, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz das Landestransparenzgesetz überwiege.
Dies sah die Kreisverwaltung Altenkirchen jedoch richtigerweise völlig anders. In den der Kreisverwaltung vorgelegten Unterlagen sind diese angeblichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse jedoch nicht als solche gekennzeichnet. Zudem kam die Firma BayWa r.e Wind GmbH der Aufforderung der Kreisverwaltung zur nachträglichen Kennzeichnung nicht nach, so dass die Kreisverwaltung nun von „geheimnisfreien“ Unterlagen ausgehen konnte.
Nach einem viermonatigen Emailverkehr entschied die Kreisverwaltung Altenkirchen daher nach geltendem Recht nun folgerichtig, dass die Naturschutzinitiative e.V. sehr wohl einen Anspruch auf Zugang zu den beantragten Unterlagen habe.
„Damit stärkt die Kreisverwaltung Altenkirchen die Bürgerrechte und die Informationsfreiheit, die durch den Projektierer unterdrückt werden sollte. Wir begrüßen daher diese Entscheidung. Das Recht auf freien Zugang zu Antrags- und Genehmigungsunterlagen gilt auch für den Bereich der Windindustrie. Diese hat keine Sonderrechte. Wir werden es nicht zulassen, dass sich diese über gesetzliche Regelungen und Bürgerrechte hinwegsetzen kann. Damit macht sie sich nur weiter unglaubwürdig. Sollte die Firma BayWa r.e Wind GmbH gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen, würden wir dies nicht hinnehmen“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. in der Pressemitteilung.
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