Klage gegen den Bau der Amprion-Trasse abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum rheinland-pfälzischen Teilabschnitt der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg. Das teilt die SGD Nord mit. Geklagt hatte unter anderem die Ortsgemeinde Mudersbach. Bei den Anhörungen war der Netzbetreiber Amprion nicht auf die Alternativvorschläge eingegangen.
Kreisgebiet. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte die Planfeststellung am 26. Juni 2015 erteilt und dem Neubau der geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen von Kruckel (Dortmund) nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz zugestimmt. Dagegen klagten die Ortsgemeinden Mudersbach und Brachbach.
Aktuell hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung der SGD Nord bestätigt und die Klagen der beiden Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss in erster und letzter Instanz abgewiesen. „Ich freue mich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bestätigt hat“, teilte SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann mit.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Gemeinden nur eine fehlerfreie Abwägung in Bezug auf das grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht und ihr zivilrechtlich geschütztes Eigentum verlangen könnten. Der geplante Leitungsbau in einer vorhandenen Trasse sei in Hinblick auf die bereits vorhandene Vorbelastung durch bestehende Leitungen nicht zu beanstanden. Dies gelte auch, wenn die Leitung aufgrund des erforderlichen Netzausbaus mit höherer Spannung und größeren Masten errichtet werde. Da die Rechte der Gemeinden durch den Planfeststellungsbeschluss der SGD Nord nicht verletzt würden, blieben die Klagen erfolglos.
Die geplante Höchstspannungsfreileitung ist ein wichtiges Vorhaben der Energiewende und Teil der Netzausbauplanung der Bundesregierung. Sie ist insgesamt rund 113 Kilometer lang, wobei rund 13 Kilometer (Landesgrenze Rheinland-Pfalz /Nordrhein-Westfalen bis zur Umspannanlage Dauersberg) bzw. 2,7 Kilometer (Abschnitt Mudersbach bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Nordrhein-Westfalen) auf den rheinland-pfälzischen Teil der Leitung entfallen.
Zum Hintergrund:
Die für den rheinland-pfälzischen Teilabschnitt zuständige SGD Nord hatte das Planfeststellungsverfahren Ende 2013 eingeleitet und nach der Offenlage einen Erörterungstermin am 25. November 2014 durchgeführt. Alle Personen, die gegen die Errichtung Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben hatten, erhielten die Möglichkeit, sich zu äußern. Vertreter der Ortsgemeinden Mudersbach, Alsdorf, sowie circa 70 Einwender kamen zu Wort. Schwerpunkt der Erörterung war die Prüfung von Trassenvarianten, die zu einer Entlastung der bestehenden Wohnbereiche in den Ortsgemeinden Mudersbach und Alsdorf führen könnten, die allerdings eine stärkere Inanspruchnahme bisher nicht belasteter Naturräume mit sich bringen würden.
Die SGD Nord hatte in mehreren Gesprächen versucht, den Übertragungsnetzbetreiber Amprion zu einer Änderung der Planung zugunsten einer der Alternativvorschläge zu bewegen. Dies hätte allerdings nur auf freiwilliger Basis erfolgen können. Eine Gesetzesgrundlage für die Durchsetzung von Alternativvorschlägen beim Trassenbau gibt es nicht. Amprion hatte sich nicht bereit erklärt, eine Alternativtrasse in Betracht zu ziehen, da eine seit über 80 Jahren bestehende Trasse genutzt und die Zahl der Masten deutlich verringert werden soll. Insofern musste die SGD Nord die beantragte Planfeststellung mit der beantragten Trasse nach dem gesetzlich vorgegebenen Prüfschema erteilen.