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Nachricht vom 11.01.2017    

Neue Regelung im Bauhandwerk für Arbeiter und Betriebe

Im Kreis Altenkirchen gilt erstmals für alle 124 Bau-Betriebe: Auf Montage muss der Chef ab jetzt die Unterkunft stellen und bezahlen. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit. Sie spricht von einem Durchbruch bei der Betriebsvereinbarung. Wer auswärts übernachten muss hat Anspruch auf die Bezahlung der Unterkunft.

Pension statt Bau-Container, die Standards von Bauarbeiter-Unterkünften lassen sich per
Betriebsvereinbarung festlegen. Und ab 2017 gilt erstmals: Der Chef muss die Übernachtung
stellen und bezahlen. Foto: IG BAU

Kreisgebiet. Im Container übernachten und das auch noch selbst bezahlen damit ist jetzt Schluss. Für die rund 1.300 Bauarbeiter im Landkreis Altenkirchen gilt bei „Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt“: Ab Januar muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannten „Auslöse“ abziehen. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit.

Die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach spricht von einem „Durchbruch“. „In den meisten
Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber die Übernachtung
bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. Das gilt jetzt endlich auch für den Bau“, sagt Bezirkschef Walter Schneider. Zwar hätten manche Bauunternehmen betriebsintern schon
heute vernünftige Unterkunftsregelungen. Die vom Chef organisierte und bezahlte
Übernachtung gelte nun jedoch erstmals für alle 124 Baubetriebe im Kreis Altenkirchen –
ohne Ausnahme.

Die Regelung ist Teil des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe, den IG BAU und
Arbeitgeberverbände im vergangenen Jahr unterzeichnet haben. Darin ist für Auswärts-
Jobs auch eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschrieben. Per
Betriebsvereinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Schneider: „Dort, wo es
starke Betriebsräte und viele Gewerkschaftsmitglieder gibt, lassen sich mit einer
Betriebsvereinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein
Anspruch auf ein Einzelzimmer.“



Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war,
der bekam vom Arbeitgeber eine „Auslöse“ von 34,50 Euro pro Kalendertag und musste
davon häufig selbst die Unterkunftskosten bestreiten. „Zu diesem Preis ein Zimmer in der
Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichkeit“, berichtet Schneider. Und wenn
der Chef die Unterkunft selbst organisierte, konnte er den Beschäftigten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespauschale abziehen – auch für den Bau-Container.


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