Plastik- oder vermeintliche Biobeutel nicht erlaubt
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB)des Kreises Altenkirchen weist erneut darauf hin, das Kunststoffbeutel oder sogenannte Biobeutel aus Kunststoff in der Restabfalltonne nicht erlaubt sind. Es werden keine Biotonnen mehr geleert, die Plastikbeutel oder die sogenannten Biobeutel (auch aus Plastik) enthalten. Es ist eigentlich ganz einfach: Papiertüten oder Zeitungspapier tun es auch und das Material ist deutlich billiger.
Kreisgebiet. Kompostierbare oder vermeintlich biologisch abbaubare Kunststoffbeutel benötigen teilweise bis zu 18 Wochen, um einigermaßen zu verrotten. Dieser Zeitraum ist für Kompostierungsanlagen, die häufig zur Behandlung der Bioabfälle eingesetzt werden, viel zu lang. Daher müssen auch sogenannte Biobeutel bei der Anlieferung in der Kompostierungsanlage aufwändig aussortiert werden.
Wegen des Verschmutzungsgrades sind sie leider oft nicht ohne weiteres als solche zu erkennen sind. Ein weiteres Problem ist, dass die Müllwerker, die die Biotonnen vor dem Entleerungsvorgang kontrollieren nicht unterscheiden können, ob es sich um einen Biobeutel oder um einen sonstigen Plastikbeutel handelt. Dies kann dazu führen, dass die Biotonne nicht geleert wird und am Abfuhrtag stehen bleibt.
Eine Nachsortierung durch den betroffenen Bürger ist dann erforderlich. Der AWB weist daher drauf hin, keine Biobeutel aus Kunststoff zu verwenden. Sinnvoll sind Abfalltüten aus Papier oder einfaches Zeitungspapier zum Einwickeln der Bioabfälle aus dem Küchenbereich. Somit wird nachgelagert eine umweltfreundliche und ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle ermöglicht. Außerdem kann man mit der Nutzung von altem Papier oder den Papiertüten auch im Winter das Gefrieren der feuchten Küchenabfälle verhindern. Und im Sommer hilt es beim Befall von Maden und Fliegen.
Bei weiteren Fragen hilft die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes: unter abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder der Telefonnummer 0 26 81/81-30 70 werden Kunden stets umfassend und kompetent beraten.