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Nachricht vom 01.02.2017    

Gesetzesänderung verbessert Wettkampf- und Trainingsmöglichkeiten

Politik kreiert schon komplizierte Begriffe. „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ gehört dazu. Allerdings: Änderungen dieser Verordnung durch den Deutschen Bundestag erweitern die Wettkampf- und Trainingsmöglichkeiten für Vereine und Sportler. Das teilt Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel aus Windhagen mit. Beispielsweise gibt es nun weniger strenge Auflagen bei Ruhezeiten.

MdB Erwin Rüddel informiert über Verbesserungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb durch Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. (Foto: Büro Erwin Rüddel)

Kreisgebiet. „Eine Nachricht, die auch die Sportvereine im Landkreis Altenkirchen erfreuen dürfte: Der Bundestag hat für den Sport wichtige Änderungen bei der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. So sind die strengen Auflagen bei den Ruhezeiten, die den Trainings- und Spielbetrieb gerade an Wochenenden beeinträchtigt haben, im Sinne des Sports deutlich verbessert worden“, teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.

Zudem wurden auch die rechtlichen Unklarheiten bei älteren Sportanlagen ausgeräumt. „Mit der modifizierten Verordnung haben die Vereine und ihre Sportstätten Rechtssicherheit und Klarheit darüber erhalten, dass es nach einer Sanierung oder nach einem Umbau älterer Anlagen nicht zu anderen Lärmschutzauflagen kommt“, betont der selbst sportlich aktive Abgeordnete.

In einem Kriterienkatalog ist nunmehr ganz klar geregelt, was an baulichen Veränderungen an einer Altanlage vorgenommen werden darf, ohne dass sie ihren sogenannten Altanlagenbonus – also großzügigere Immissionsregeln – einbüßen muss. So stellen hiernach der vielzitierte Kunstrasenplatz oder der Einbau neuer Flutlichtanlagen kein Problem mehr dar. „Bisher liefen Sportanlagenbetreiber bei vielen Erneuerungen Gefahr, dass der Status der Altanlage verloren geht“, merkt Rüddel an.

Wegen der Bedeutung, Sport innerstädtisch, abends sowie an Wochenenden ohne Einschränkung zu treiben, sei eine gute Regelung gefunden. „Im Einzelnen bedeutet dies für die Immissionsrichtwerte einer Sportanlage dann, dass für die abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr die Werte an die tagsüber geltenden Werte angepasst werden. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, währenddessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, deutlich erhöht“, präzisiert der Parlamentarier und Beauftragte für Sportfragen der CDU Rheinland-Pfalz.



Sport müsse dort sein, wo die Menschen leben und arbeiten – ein wohnortnahes Sportangebot sei sozusagen Daseinsvorsorge; und Anwohnerschutz dürfe nicht bedeuten, dass Sport nur noch außerhalb der Stadttore möglich sei. „Daher ist die überarbeitete Verordnung so bedeutend. Beides, Neujustierung der Ruhezeiten und ein planungssicher Umgang mit älteren Anlagen, waren zentrale Forderungen der Sportvereine, denen mit dem neuen Verordnungsentwurf nachgekommen wird“, konstatiert der dem Gesundheitsausschuss angehörende Bundestagsabgeordnete.

Dabei seien die Immissionswerte noch deutlich unterhalb der Grenzwerte, wie sie beispielsweise im Verkehrsbereich bestehen. „Bei dem zentralen Stellenwert, den Breitensport im Sinne der Gesundheits- und Bewegungsförderung erfüllt, ist die gefundene Regelung sicher auch in der Abwägung der Anwohnerinteressen gut begründet. Nunmehr ist es wichtig, dass die Verordnung schnell im Bundesrat beraten und verabschiedet wird, so dass sie im Sommer in Kraft treten kann“, bekräftigt Rüddel.


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