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Nachricht vom 01.02.2017    

SGD Nord rät: Augen auf beim Kostümkauf zu Karneval

Karneval steht vor der Tür. Aus diesem Anlass weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord auf Gefahren und mögliche Untiefen beim Kostümkauf - und das nicht nur für Kinder - hin. Manche Verkleidung sei schlecht verarbeitet, leicht entflammbar, Masken bräuchten ausreichend große Atemöffnungen. Sicherheit und solide Verarbeitung sollen berücksichtigt werden, auch mit Schminke und anderem Zubehör sollte man angemessen umgehen.

Die SGD Nord mahnt zur Sorgfalt beim Kostümkauf zu Karneval. Schlechte Verarbeitung oder zu kleine Atemöffnungen können den Jecken den Spass verderben. (Foto: SGD Nord)

Region. Ob Pirat, Krankenschwester, Teufel oder Cowboy - die Auswahl an Kostümen im Supermarkt, Kaufhaus oder Karnevalsladen ist schier unendlich. In jedem Jahr haben große und kleine Jecken wieder die Qual der Wahl, für welche Verkleidung sie sich entscheiden sollen. Die Sicherheit sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden.

„Die meisten Kinderkostüme sind mit einem so genannten CE-Kennzeichen versehen. Diese Produkte entsprechen der Spielzeugrichtlinie, sind schwer entflammbar und entsprechen hohen Sicherheitsanforderungen. Trotzdem sollte man bei allen Karnevalsartikeln die Warnhinweise ernst nehmen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Kostüme und Accessoires sollten von offenem Feuer ferngehalten werden. Für Kleinkinder könnten verschluckbare Kleinteile zur Gefahr werden. Damit spätere Reklamationen möglich sind, sei es zudem wichtig, auf die Anschrift des Herstellers zu achten. Die alleinige Verantwortung für die sichere Gestaltung der Karnevalsartikel liege bei den jeweiligen Herstellern. Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigenorganisationen wie den TÜV-Rheinland und andere ist in Europa nicht vorgeschrieben.

Die SGD gibt abschließend einige Tipps, um den Kauf mangelhafter oder sogar gefährlicher Kostüme zu vermeiden: So sollten insbesondere Kostüme für Kleinkinder zum Schutz vor Strangulationsgefahren keine langen Schnüre, Bänder oder Schärpen haben. Knöpfe, Pailletten und andere verschluckbare Kleinteile müssen fest am Kostüm befestigt sein. Masken, die Mund und Nase bedecken, müssen ausreichend große Atemöffnungen haben. Kunststoffe in Masken und andere auf der Haut anliegende Verkleidungsgegenstände enthalten außerdem oft schädliche Weichmacher und sollten deshalb nicht zu lange getragen werden. Beim Umgang mit Karnevalsschminke und Haarfärbemitteln sollte man ebenfalls nicht zu sorglos umgehen. Textilien sollten, vor allem wenn sie direkt auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Auch das notwendige Zubehör zu den Kostümen kann eine Gefahr darstellen. Insbesondere sollten bei Knallpistolen die Warnhinweise beachtet werden, um Gehör- und Augenschäden zu vermeiden.



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