Fenstertausch – Glas oder Rahmen?
Fenster sind Schwachstellen der Gebäudehülle, weil hier pro Quadratmeter in der Regel am meisten Wärme verloren geht. Leider ist ihr Austausch mit erheblichen Kosten verbunden. Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft weiter.
Kreis Altenkirchen. Da eine Investition in neue Fenster in der Regel nur alle 25 bis 30 Jahre gemacht wird, sollten Fenster des neuesten technischen Stands verbaut werden. Ein niedriger Wärmeverlustwert ist auch entscheidend für die Wohnbehaglichkeit.
Den besten Wärmeschutz bietet derzeit die Dreischeibenwärmeschutzverglasung. Gegenüber alter Isolierverglasung verschafft sie einen etwa 70 Prozent besseren Wärmschutz. Entscheidend für die Energieeinsparung ist auch die Wärmedurchlässigkeit des Rahmens und des Randverbunds der Glasscheiben, denn der Rahmen hat meist schlechtere Dämmwerte als die Verglasung. Bei der Wahl der Fenster entscheidet daher der berechnete Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters, Uw (w steht für englisch: „window“).
Fenster müssen dicht schließen und luftdicht eingebaut werden, sonst „zieht“ es trotz Wärmeschutzverglasung durch Dichtungen und Fugen. Das Einbringen von Montageschaum in die Fugen zwischen Rahmen und Mauerwerk reicht nicht aus – der Rahmen muss luftdicht mittels Klebe- und Dichtbändern in der Leibung verklebt sein.
Reicht das Geld für neue Fenster nicht, sind auch Verbesserungen bei vorhandenen Fenstern, wie der nachträgliche Einbau einer Dichtung oder bei gut erhaltener und energetisch akzeptabler Rahmensubstanz der Austausch der Verglasung machbar. Allerdings sollte dann überprüft werden ob der Rahmen ausreichend luftdicht eingebaut ist. Eine individuelle Beratung zur Auswahl der Fenster und Fördermöglichkeiten erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 5. April von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, den 23. März von 8.15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.
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